Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Würzburg (1273-1347)

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Bm. Würzburg 1, Nr. 269

1325 Juli 5, Würzburg

[1] Am 5. Juli 1325 (an dem vorgnanten vritage) (1) fordert [der Jude] Ber von Ingelfingen (Bere von Ingelvinge) vor dem Würzburger Landgericht von Johann von Thüngersheim, Egen von Retzstadt und Gebur von Heßlar (Hansen von Tungersheim, Egen von Retzstat vnd Gebur von Heseler) 95 Pfund Heller und Zinsen über zwei Jahre, für die diese sich bei dem Juden für Hermann Unruwe (Herman Vnruwe) verbürgt haben. Die Bürgen räumen nur eine Schuld von zwei Hellern ein. Sie werden aufgefordert, den Hauptschuldner vor das Würzburger Landgericht zu bringen. Über die Restschuld soll Ber von Ingelfingen am 23. Juli (dinstage noch sent Marien Magdalen tag) Beweise vorlegen. Allen Prozessbeteiligten wird eine Sicherheitsgebühr bei Fernbleiben von je sechzig Pfund Hellern auferlegt.

[2] Am 22. Juli (an dem dinstage noch sent Marien Magdalen tag) erscheint Ber von Ingelfingen vor Gericht, die Prozessgegner jedoch nicht. Daraufhin wird dem Juden Recht zugesprochen, es sei denn, die Abwesenden können ihr Fernbleiben entschuldigen. (2)

(1) Vgl. Datierung des vorhergehenden Eintrages (I-353: an dem vritage nach sant Ulrichs tag [5. Juli; WB01, Nr. 268]).

(2) Randvermerk: Idem.

Überlieferung:

Würzburg, StadtA, Ratsbuch 58, fol. 32v, Orig., dt. und lat., Perg.

  • Würzburger Landgericht, Nr. I-354.

Kommentar:

Zum ältesten Würzburger Landgerichtsprotokoll vgl. WB01, Nr. 208.

(bkr.) / Letzte Bearbeitung: 06.05.2015

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WB01, Nr. 269, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WB01/WB-c1-0045.html (Datum des Zugriffs)

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