Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Würzburg (1273-1347)
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Bm. Würzburg 1, Nr. 266
1325 Juli 5, Würzburg
[1] Am 5. Juli 1325 (fritage nach sente Ulrichs tag) wird der Ritter Herold von Retzstadt (Herolde von Retzstat, dem ritter) vor dem Würzburger Landgericht aufgefordert, wegen einer Bürgschaft über 45 Pfund Heller zuzüglich der Zinsen seit 25. Juli (sent Jacobes tag) bei [dem Juden] Ber von Ingelfingen (Beren von Ingelvingen) für die Herrin von Heßlar (frauwen von Heseler)
[2] Ebenso fordert Ber von Ingelfingen von Herold von Retzstadt zehneinhalb Pfund Heller zuzüglich der Zinsen seit dem 29. September 1324 (sent Michels tag), über die dieser sich für seinen Bruder Egen (Egen, sinen bruder) bei dem Juden verbürgt habe. Herold räumt lediglich ein Schuld von zwei Pfund Hellern ein. Daraufhin wird er vom Gericht aufgefordert, eine Person zu benennen, die ihn zum 23. Juli (sent Marien Magdalen tag) lösen könne. Der Jude soll am selben Tag über die Restschuld Beweise vorlegen. Die Strafsumme (widertwingen) beträgt 40 Heller.
[3] Am 23. Juli erscheint Ber von Ingelfingen vor Gericht, Herold von Retzstadt aber nicht. Daraufhin wird dem Juden Recht zugesprochen, es sei denn der Ritter kann sein Fernbleiben entschuldigen. (2)
(1) Randvermerk: Ber von Ingelfingen.
(2) Vgl. WB01, Nr. 267. Randvermerk: Idem.
Überlieferung:
Würzburg, StadtA, Ratsbuch 58, fol. 32r, Orig., dt., Perg.
- Würzburger Landgericht, Nr. I-351.
Kommentar:
Zum ältesten Würzburger Landgerichtsprotokoll vgl. WB01, Nr. 208.
(bkr.) / Letzte Bearbeitung: 06.05.2015
Zitierhinweis
Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WB01, Nr. 266, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WB01/WB-c1-0042.html (Datum des Zugriffs)
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Einleitung
Ausführliche Informationen zu den Judenbetreffen im Bistum Würzburg finden Sie in der Einleitung von Bernhard Kreutz.