Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Würzburg (1273-1347)

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Bm. Würzburg 1, Nr. 256

1325 Februar 27, Würzburg

Am 27. Februar 1325 (mitwochen nach dem Wizen suͦntage) verhandeln Johann von Heidingsfeld (Johan von Heitingesuelt) und der Jude Süßmann [von Würzburg] (Souzmanne dem juden) vor dem Würzburger Landgericht über eine Bürgschaft Johanns bei Süßmann für Herbord von Dettelbach (Herborten von Tetelbach) über eine Schuldsumme von 30 Pfund Hellern. Davon sind bereits 15 Pfund zuzüglich der Zinsen seit dem 11. November 1323 (der gesuch, des cze sent Martins tag ein jar was) zurückbezahlt. Die anderen 15 Pfund sowie Zinsen für ein Jahr stehen noch aus. Wenn die anderen Bürgen, Peter von Egelster und Berthold Hovemann, unter Eid aussagen, dass Johann von Heidingsfeld mit ihnen bürgen muss, soll er dies ohne Widerspruch tun. Sagen sie dies nicht aus, ist er von der Bürgschaft befreit. (1)

(1) Randvermerk: Suͦzman judeus et Johanus de Heitgesvelt.

Überlieferung:

Würzburg, StadtA, Ratsbuch 58, fol. 30r, Orig., dt. und lat., Perg.

  • Würzburger Landgericht, Nr. I-325.

Kommentar:

Zum ältesten Würzburger Landgerichtsprotokoll vgl. WB01, Nr. 208.

(bkr.) / Letzte Bearbeitung: 06.05.2015

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WB01, Nr. 256, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WB01/WB-c1-003t.html (Datum des Zugriffs)

Lizenzhinweis

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