Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Würzburg (1273-1347)

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Bm. Würzburg 1, Nr. 249

1325 [zwischen Januar 4 und 14], Würzburg

[1] Am 18. Januar 1325 (an dem fritage nach dem Ahtzenden tage) (1) soll Kuno vom Rebstock (Kiͤme vom Rebstocke) die ungenannte Person vor das Würzburger Landgericht bringen, für die er sich bei [dem Juden] Gumprecht von Krautheim (Gumpreht von Crutheim) für eine Summe von vier Hellern verbürgt hat und von einer ungenannten Person gelöst wurde.

[2] Der Jude behauptet außerdem, Kuno vom Rebstock habe sich bei ihm für Kraft von Hohenlohe (K[raft] von Hohenloch) über 100 Pfund Heller zuzüglich Zinsen von zwölf Jahren verbürgt. (2)

[3] Darüber hinaus soll Gumprecht zum vorgenannten Tag Beweise darüber vorlegen, dass er Kuno 100 Mark Silber geliehen habe. (3)

(1) Damit ist das Datum zur Wiederaufnahme des Verfahrens angegeben. Die hier eingetragene Verhandlung ist nicht datiert. Aufgrund der benachbarten Einträge (I-301: an dem ahten tage der Kindeline [4. Januar], und I-304: an dem mentage nach dem Achtzehenden tage [14. Januar]; WB01, Nr. 250]) ist eine Datierung auf einen Zeitraum zwischen dem 4. und 14. Januar 1325 wahrscheinlich. Der 5. und 6. sowie 12. und 13. Januar scheiden dabei als verhandlungsfreie Tage aus.

(2) Zum Verfahren vgl. WB01, Nr. 253 und WB01, Nr. 262.

(3) Randvermerke: Gumpertus, Kuͤno von Rebestocke und VI feria post octavam epiphanie [1325 I 18].

Überlieferung:

Würzburg, StadtA, Ratsbuch 58, fol. 28r, Orig., dt. und lat., Perg.

  • Würzburger Landgericht, Nr. I-303.

Kommentar:

Zum ältesten Würzburger Landgerichtsprotokoll vgl. WB01, Nr. 208.

(bkr.) / Letzte Bearbeitung: 06.05.2015

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WB01, Nr. 249, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WB01/WB-c1-003m.html (Datum des Zugriffs)

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