Von Werra und Leine bis zum Bober: Quellen zur Geschichte der Juden in Thüringen und Sachsen

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Thüringen/Sachsen 1, Nr. 183

1329 Mai 19

Johann, König von Böhmen und Polen, Graf von Luxemburg, erklärt, dass es der Wunsch der Stadt Görlitz ist, mit dem Königreich Böhmen vereint zu werden. Er nimmt daher die Bürger und Stadt Görlitz mit allem Zubehör, Eigentum, Einkünften und der Vogtei für sich und seine Erben und Nachfolger in das Königreich Böhmen auf und verspricht für sich und seine Nachfolger, die Stadt dem Königreich nie zu entfremden. Er bestimmt, dass die Bürger der Stadt das Magdeburger Recht, welches ihnen vom Markgrafen von Brandenburg zugestanden wurde, behalten sollen. Er erlaubt, dass die Bürger Holz aus den Gütern der Provinz zum Bauen nach einem Brand holen können. Seine Güter oder Besitzungen, die landwirtschaftlich genutzt werden, werden besteuert, wie es in der Stadt üblich ist. Die Steuer, die berna gennannt wird, soll nicht erhoben werden. Güter bis zu zehn Mark, die die Bürger von ihm und seinen Nachfolgern als Lehen erhalten oder von seinen Vorgängern erhalten haben, können bis zur Anwesenheit des Königs vom Vogt als Lehen vergeben werden. Schaden, der bei der Abwehr von Feinden entsteht, soll ersetzt werden. Werden Lehnsgüter verkauft, bleiben die Schuldforderungen darauf bestehen. Binnen einer Meile um die Stadt dürfen keine neuen Wirtshäuser gebaut werden und der Schutz der Görlitzer Juden wird den Bürgern anvertraut, welche die Juden regieren, und von ihnen jeden Schaden abwenden sollen (vel tutele judeorum Gorlitczensium, quos civibus sepe dictis gubernandos, regendos et ab injuriis quibuslibet perpetuo defensandos). Zur Bestätigung des vorliegenden Briefs kündigt der Aussteller sein Siegel an.

Datum et actum Gorlitz, anno domino millesimo trecentesimo vicesimo nono, XIIII kalendas junii.

Überlieferung:

Görlitz, Ratsarchiv, RAG, Selecta 20/14, Abschr. (1424 XI 25), lat.

  • Codex Juris Bohemici 2, 1, Nr. 88, S. 100-102;
  • Regesta Bohemiae et Moraviae 3, Nr. 1561, S. 612 f. (Auszug);
  • Codex Diplomaticus Lusatiae superioris 1, Nr. 199, S. 278-280 (fehlerhaft);
  • Urkundensammlung Schlesien und Ober-Lausitz, Nr. 138, S. 529-531.
  • Zur Geschichte der Juden in Böhmen 1, Nr. 61, S. 47;
  • RI (alt) 1314-1347, Nr. 119, S. 193.
  • Jecht, Geschichte Görlitz 1, 1 (1926), S. 60 f., 107.

Kommentar:

In späteren Jahren wurde diese Übertragung bestätigt; vgl. Jecht, Geschichte Görlitz 1, 1 (1926), S. 60 f., sowie TW01, Nr. 231.

(mlä.) / Letzte Bearbeitung: 11.02.2016

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, TW01, Nr. 183, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/TW01/TW-c1-003m.html (Datum des Zugriffs)

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