Von Werra und Leine bis zum Bober: Quellen zur Geschichte der Juden in Thüringen und Sachsen

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Thüringen/Sachsen 1, Nr. 185

[zwischen 1324 und 1329 August 6]

Aufzeichnungen des Stadtrats zu Freiberg über Gelder, die an Heinrich Reuß von Plauen und seinen Stellvertreter Johannes von Planitz (Plebenycz) gingen, während Heinrich für den Markgrafen von Meißen vormundschaftlich die Regierungsgeschäfte führte. An Johannes von Planitz gingen unter anderem 17 Schock Groschen und zwei Kühe vom Juden Josef (Joseph judeo XVII sexagenas et duas vaccas) sowie 13 Schock Groschen von den Juden Zobyl und Isaak (a iudeo dicto Zcobyl et Ysaac. XIII sexagenas grossorum). Eine weitere Zahlung von den genannten Juden betrug zweieinhalb Schock Groschen (a judeis iam nominatis III sexagenas grossorum).

Überlieferung:

Dresden, HStA, 10005, Hof- und Zentralverwaltung der Wettiner (Wittenberger Archiv), Loc. 4359 I 140, fol. 1r, lat.

  • UB Vögte von Weida, Gera und Plauen 1, Nr. 698, S. 333 f.;
  • UB Freiberg 1, Nr. 75, S. 57 f.
  • Lämmerhirt, Juden (2007), S. 24 f.

Kommentar:

Lämmerhirt, Juden (2007), S. 24 f., geht von Krediten aus. Möglicherweise sind hier aber Steuereinnahmen gemeint. Heinrich Reuß von Plauen erhielt nach dem 24. November 1324 für den noch minderjährigen Markgrafen von Meißen die Vormundschaft, die er bis zum 6. August 1329 innehatte. Erst danach verschlechterte sich das Verhältnis, und 1331 beschwerte sich Markgraf Friedrich II. schriftlich bei Kaiser Ludwig über seinen früheren Vormund. Demnach hätte dieser die Vormundschaft zu seinem Vorteil und zu Friedrichs Schaden ausgeübt. Das vorliegende Verzeichnis aus Freiberg, wie auch ähnliche Aufzeichnungen aus Oschatz, Rochlitz und Mittweida dürften wohl im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen und den darüber geführten Verhandlungen entstanden sein. Zu datieren sind diese Verzeichnisse daher wohl vor dem 24. August 1331, als Kaiser Ludwig einen Vergleich verkündete, dem erst ein Jahr später eine endgültige Einigung folgte; vgl. Rogge, Herrschaftsweitergabe (2002), S. 48-54; UB Freiberg 1, Nr. 75, S. 57 f., Anm.; UB Vögte von Weida, Gera und Plauen 1, Nr. 572, S. 272 f., Nr. 670, S. 322, und Nr. 698-703, S. 333-339. Während die Entstehung der Aufzeichnung in die Zeit nach der Beendigung der Vormundschaft am 6. August 1329 und vor dem Schiedsspruch von 1331 zu datieren ist, fallen die hier genannten Einnahmen der Freiberger Juden in die Zeit der Vormundschaft zwischen Dezember 1324 und dem 6. August 1329.

(mlä.) / Letzte Bearbeitung: 10.02.2016

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, TW01, Nr. 185, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/TW01/TW-c1-003h.html (Datum des Zugriffs)

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