Quellen zur Geschichte der Juden in den norddeutschen Bistümern (1273-1347)

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Norddeutschland 1, Nr. 250

1345, Braunschweig

Eintrag im zweiten Degedingbuch der Braunschweiger Altstadt: Anno domino MᵒCCCᵒXLVᵒ (1).

Da der Rat der Neustadt seit über vierzig Jahren den Zins von einem Platz oberhalb der Nickelnkulk (spacium supra Nickerkulk situm), der einst auf Kosten der Altstadt, des Hagens und der Neustadt gemeinsam gekauft wurde, allein vereinnahmt, wird verabredet, dass, wenn der Rat der Neustadt irgendwelche Ansprüche auf den in der Langen Straße der Neustadt gelegenen Judenhof, welcher nun Münzschmiede genannt wird, bei Sankt Peter (de spacio longe platee nove civitatis, curie iudeorum, quod (2) nunc muntsmede (3) dicitur, apud sanctum Petrum) einfordern sollte, soll dieser dem Rat der Altstadt dessen Anteil an den erhaltenen Einnahmen und am Platz im Nickelnkulk übergeben.

(1) Jahresdatum am Ende des ersten Eintrages.

(2) Ballin, Judensiedlung (1915), S. 115 hat vorgeschlagen, hier quae statt quod zu lesen und damit den Relativsatz auf curia zu beziehen. Dann wäre der Judenhof südlich der Lange Straße bei Sankt Peter und damit in der Altstadt zu verorten und später (vor 1321) der Münzschmiede gewichen (so auch Fischer, Braunschweig (1938), S. 62). Nach Ballin, Beamtenkurie (1915), S. 92 entspricht dies der Straße Hintern Brüdern Nr. 40/41. Mack, Geschichte (1915), S. 142 f. hat das abgelehnt, das Relativpronomen beibehalten und dieses - bei aller Schwierigkeit die Gebäudebenennung muntsmede mit einem Areal gleichzusetzen - auf spacium bezogen, weshalb der Judenhof lediglich grob im Verlauf der Lange Straße (und damit in der Neustadt) zu lokalisieren sei. Letztlich dürften - unabhängig von der Konjektur - die Positionen Ballins und Macks nicht allzuweit auseinanderliegen. Mit der Reihung Longe platee nove civitatis, curie judeorum wird das spacium ebenso räumlich festgesetzt wie mit apud sanctum Petrum, und damit in den Grenzbereich zwischen Alt- und Neustadt, der zwischen St. Peter und der Langestrate verläuft, gelegt. Vgl. Blatt II (Braunschweig um 1400) in UB der Stadt Braunschweig 3 (mit Erläuterungen ebd., S. 727-731).

(3) Vgl. Blatt II (Braunschweig um 1400) in UB der Stadt Braunschweig 3 sowie Meier, Strassennamen (1904), S. 32.

Überlieferung:

Braunschweig, StadtA, Best. B I 19, Nr. 2, fol. 33r, Orig., lat., Perg.

Kommentar:

Als Degedingbücher (von mittelniederdeutsch degedingen = Gericht oder Gerichtstag halten, verhandeln, besprechen und vertraglich vereinbaren) werden in Braunschweig Stadtbücher vermischten Inhalts bezeichnet, in die Eintragungen über verschiedene Rechtsgeschäfte, überwiegend aber solche der freiwilligen Gerichtsbarkeit Eingang fanden. Das zweite Degedingbuch der Altstadt schließt sich an das älteste an und umfasst Einträge aus den Jahren 1345 bis 1387; vgl. UB der Stadt Braunschweig 4, S. IV-VI.

(Johannes Deißler) / Letzte Bearbeitung: 22.01.2021

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, NO01, Nr. 250, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/NO01/NO-c1-00aq.html (Datum des Zugriffs)

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