Quellen zur Geschichte der Juden in den norddeutschen Bistümern (1273-1347)

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Norddeutschland 1, Nr. 223

1342 [zwischen März 31 und Dezember 31], Stralsund

Eintrag im Stralsunder Verfestungsbuch: (1)

Der Jude David (David iudeus) wird dafür verfestet, dass er dem Heinrich Badiseren (Hinrico Badiseren) eine goldene Spange im Wert von 40 Lübischen Mark (fibulam auream valentem XL marcas Lubicenses) und einer halben Mark reinen Goldes (et dimidiam marcam puri auri) gestohlen hat (2).

(1) Die Datierung ist erschlossen aus dem vorhergehenden und nachfolgenden datierten Eintrag, die Zeit um den 31. März (S. 20: Anno domini MᵒCCCXLIIᵒ circa festum Pasche) und die Zeit um den 21. Mai 1349 (S. 26: Anno domini MᵒCCCᵒXLIXᵒ circa Ascensionem domini), doch ist aufgrund der Nähe des Eintrags zum erstgenannten Eintrag eine Datierung in das Jahr 1342 wahrscheinlich.

(2) Das Verfestungsbuch gibt in der Regel den Wert des gestohlenen Gutes an, um die Qualität des Diebstahls festzuhalten. Nach lübischem Recht handelt es sich hier um einen Großen Diebstahl, der mit dem Strang zu ahnden war; vgl. Verfestungsbuch der Stadt Stralsund, S. LXIX. Da die Verfestung voraussetzt, dass der Täter das Gerichtsgebiet flüchtig verlassen hat (ebd., S. XL f.), kann angenommen werden, dass David nicht zur Rechenschaft gezogen wurde.

Überlieferung:

Stralsund, StadtA, Rep 3-149, S. 20, Orig., lat., Perg.

Kommentar:

Zum Verfestungsbuch (Liber de proscriptis) der Stadt Stralsund vgl. NO01, Nr. 98.

(Johannes Deißler) / Letzte Bearbeitung: 22.01.2021

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, NO01, Nr. 223, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/NO01/NO-c1-0015.html (Datum des Zugriffs)

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