Quellen zur Geschichte der Juden in den norddeutschen Bistümern (1273-1347)

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Norddeutschland 1, Nr. 238

1344, Stade

Eintrag im ältesten Stader Stadtbuch:

Die Jüdin Jutta von Beken (Jutta de Bekem iudea) (1) verkauft mit Einwilligung ihrer Vormünder und Zustimmung ihrer Erben Hermann Schneider von Timbeke (Hermanno Scrodere de Timbeke) und dessen Erben für 105 Mark das Haus Willekin Papens mit Gelände und allen darin gelegenen Gebäuden, welches in der Hökerstraße zwischen den Häusern Markwards von Beihausen und Heine Papens liegt (domum cum area et omnibus edificiis in ea positis Willekini Papen sitam in platea penesticorum (2) inter domos Marquardi de Byhusen et Heynen Papen). Das Haus war an die Jüdin verpfändet und nach Rechtsklage an sie übereignet worden (ipsi iudee titulo pignoris obligatam et per ipsam omni iure prosecutam perpetuo libere possidendam). Der frühere Besitzer und sein Sohn Heine leisten für die Einhaltung des mit den Ratsherren getroffenen Urteils Gewähr (praestabunt warandiam iuris in solidum Willekinus Papen et Heyne filius suus sicut coram .. consulibus fuerat placitatum ac etiam arbitrarium). (3)

(1) GJ 2, 1, S. 61 deutet de Bekem (dort de Beken) als 'aus Beckum an der Werse'. Die Jüdin Jutta wäre demnach aus dem ca. 250 km entfernten Beckum nach Stade gekommen; vgl. Aschoff, Juden in Beckum (1986), S. 33. GJ 2, 2, S. 784 ohne Ortsbezug, ein Herkommen vom mnd. beke (= Bach) wird als Möglichkeit in Erwägung gezogen.

(2) Hökerstraße, heute gleichnamig.

(3) Die Seite trägt die Überschrift XLIIII für das Jahr 1344; Aschoff (WJ 1, Nachträge, Nr. 16, S. 270 f.) datiert die Urkunde ohne Begründung auf den 17. Mai desselben Jahres; eine genaue Tagesangabe findet sich in der Quelle allerdings nicht.

Überlieferung:

Stade, StadtA, Stadtbuch 1, fol. 130r, [Nr. 1455], Orig., lat., Perg.

Kommentar:

Dieser Eintrag, wie auch spätere (###NO-c1-0004###; ###NO-c1-0006###; ###NO-c1-0007###), entstammen dem ältesten Stader Stadtbuch. Es ist das erste und älteste der neun Stadtkundebücher, die überwiegend Rechtsgeschäfte von Privatpersonen (Kauf und Verkauf, Schenkungen von Grundeigentum, Zehnten und Renten, Mitgift, Erbteilung und Auseinandersetzung u. a.) protokollieren. Es beginnt im Jahr 1286 und endet mit dem Jahr 1367. Ediert sind nur die Einträge des ältesten Stadtbuches aus den Jahren 1286 bis 1339; zu den Stadtbüchern vgl. Bahrfeldt, Stadtbuch (1920), und Wittpenning, Beschreibung (1877).

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(Johannes Deißler) / Letzte Bearbeitung: 22.01.2021

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, NO01, Nr. 238, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/NO01/NO-c1-0003.html (Datum des Zugriffs)

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