Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1273-1347)

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Ebm. Mainz 1, Nr. 148a

1322 September 16

Ritter Eberhard von Randeck (Randecken) bekundet, dass er für die Adligen Raugraf Georg [II.] und Raugraf Konrad (Cunzil) [VI., den Jüngeren) zwei genannte Beträge (1) an Pfund Heller den Juden zu Oppenheim (Oppinheim) bezahlt hat. Zeugen dafür seien Ritter Dietrich von Randeck (Dyderych Randecker), Schultheiß zu Oppenheim, und andere Bürger [der Stadt], von denen ein Teil dort als Schöffen amtiere. Das Geld erhielt Moses Feuchtwanger (Meyse Fuhtewange), Jude zu Oppenheim, ausgehändigt, der Eberhard von Randeck darüber quittierte.

Gegeben .. an dem dunresdage in der vronevasten nach des heylgen crucis dage, do man zalte .. drucehen hundert iar in deme zwey und zwenzegesten iare.

(1) In der Edition heißt es ohne nähere Erläuterung 'vor Edele Herrn, Ruhegreve Georgien hundert … - und (73) Punt Heller, Und vor Ruhegreve Cunziln (33) ---.' Wahrscheinlich war die Urkunde beschädigt und die Summen lauteten auf 173 bzw. 33 Pfund Heller, was der Herausgeber aber nur einem Rückvermerk entnehmen konnte.

Überlieferung:

Aufbewahrungsort unbekannt, Orig. (?), dt.

  • Codex diplomaticus sive anecdotorum 3, Nr. 143, S. 196.
  • GJ 2, 2, S. 631, Anm. 13.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 29.06.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, MZ01, Nr. 148a, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ01/MZ-c1-00cq.html (Datum des Zugriffs)

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