Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1273-1347)

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Ebm. Mainz 1, Nr. 187

1331 April 5

Graf Heinrich [III.] von Rieneck sowie die Witwe Graf Ludwigs [IV., d. Ä.] von Rieneck, Elisabeth, und deren Sohn Graf Gerhard [V.] bekunden, auch im Namen ihrer Erben, eine Ungeld-Ordnung zum Nutzen ihrer Stadt Lohr erlassen zu haben. Darin wird unter anderem bestimmt, dass niemand aus Lohr, weder Mann noch Frau, Burgmann, Jude oder Christ, Wein, Bier oder Met selbst ausschenken oder ausschenken lassen darf, wenn er nicht vor Öffnung des Fasses dem amtierenden Ungelter Pfänder dafür gestellt hat, die bei Juden oder Christen versetzt werden können und einen akzeptablen Wert haben. (1)

Siegelankündigung der Aussteller.

[…] geben, do man zalte von gots gebuͤrte dritzehinhundert ior, dor noch in deme ein undrizigstin iore, an deme nehistin fritage noch deme ostir tage.

(1) Die formelhafte Erwähnung der Juden ist kein Beweis dafür, dass solche in der Stadt ansässig waren.

Überlieferung:

Lohr, StadtA, I A 1, Orig., dt., Perg.

  • Stein, Geschichte (1898), Nr. 3, S. 29 f.;
  • Höfling, Beschreibung (1835), S. 266 (unvollständig).
  • Quellen und Erläuterungen, Nr. 30, S. 190;
  • Regesten zur Geschichte der Grafen von Rieneck, S. 237.
  • Stein, Geschichte (1898), S. 28 f.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 02.07.2015

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, MZ01, Nr. 187, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ01/CP1-c1-02q6.html (Datum des Zugriffs)

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