Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1273-1347)

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Ebm. Mainz 1, Nr. 307

1345 Juni 12, Rheinfels

Graf Wilhelm [II.] von Katzenelnbogen (Katzenelenbogen) und Rörich (Rorich), sein Amtmann zu St. Goar (Gowore), bekunden, dass sie dem bescheiden manne Hennekine genant Leyst, Bürger zu Mainz (Meintzen), oder seinen Erben im Todesfall 78 Pfund Heller schulden, die sie am kommenden Martinstag (11. November) oder spätestens acht Tage danach zurückzuzahlen versprechen. Geben sie ihm das Geld nicht pünktlich zurück, darf Hennekin sich die Summe uf unsern schaden under den iuden oder aber zu den kauwerzinen beschaffen, wenn er möchte. Die Aussteller geloben für diesen Fall, die Rückzahlung nicht nur des Hauptguts, sondern auch die der Zinsen zu übernehmen.

Siegelankündigung der Aussteller.

Datum in Rynfels, anno domini millesimo CCCᵐᵒ XL quinto, die dominica ante diem beatorum Viti et Modesti. (1)

(1) Die Urkunde ist mit einem waagerechten Tilgungsschnitt versehen.

Überlieferung:

Marburg, StA, Urk. 1, Nr. 1500, Orig. (durch Einschnitt kassiert), dt., Perg.

  • Quellen zur Geschichte der Juden im HSTA Marburg 1, Nr. 47, S. 13;
  • Regesten der Grafen von Katzenelnbogen 1, Nr. 960, S. 301.
  • Reichert, Finanzpolitik (1985), S. 27, Anm. 36.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 24.06.2015

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, MZ01, Nr. 307, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ01/CP1-c1-01gb.html (Datum des Zugriffs)

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