Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1273-1347)

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Ebm. Mainz 1, Nr. 237

1338 September 21

Der Raugraf Ruprecht (Rupprecht der rugraffe) verspricht seinem Onkel Graf Johann von Sponheim (Spanheym), Herrn zu Kreuznach (Crutzennachen), unverzüglich einer Reihe von spezifizierten Verpflichtungen nachzukommen. Dazu gehört es, außerhalb des Dorfes Ebernburg (Ebirburg) eine Stadt zu bauen und zu freien sowie ein festes Haus in der Stadt und eine Burg darüber auf dem hutteberge zu errichten. Die Stadt soll ihm und dem Grafen gemeinsam gehören. Beide können sich dort gegen jedermann behelfen, ausgenommen den Mitgemeiner. Frevel und Gefälle von Gericht und Stadt sowie die Amtleute gehören Raugraf und Graf gemeinsam. Personen, die ein Gemeiner nicht gerne sieht, sollen nicht in Burg oder Stadt geführt werden. Weiter wird u.a. bestimmt: Kommt man diesbezüglich überein, kann man gemeinsam Juden halten und schirmen, die beiden Partnern dienen sollen (werden wir ez bedersijte eyn drechtig, so sollen wir gemeynlich iuden halden in der stat und sollen die auch gemeynne schirmen, dye sollen uns auch gemeyn dienen).

[…] geben […] an sant Matheus dage des heyligen apostelen und ewangelisten, da man zalte nach Cristus gebuͦrte dusent iare druhondert iare, in dem echten und driszigistem iare.

Überlieferung:

Karlsruhe, GLA, 67/1340 , fol. 214r-216v, Abschr. (nach 1438) (B), dt.; Karlsruhe, GLA, 67/1350, fol. 85r-87v (Abschr., kurz nach 1515, zu Juni 24) (C).

  • Regesten des Archivs der Grafen von Sponheim 1, Nr. 698, S. 427 f.
  • Kneib, Juden (2009), S. 108;
  • Müller, Juden und Burgen (2009), S. 110, Anm. 9;
  • Ziwes, Studien (1995), S. 36 und 115.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 07.07.2015

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, MZ01, Nr. 237, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ01/CP1-c1-01a0.html (Datum des Zugriffs)

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