Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1273-1347)

Zurück zur Übersicht

340 Quellen in diesem Teilcorpus. Sie sehen die Quelle 166.

Ebm. Mainz 1, Nr. 161

1328 April 25

Ritter Götz von Enslingen (Gotze von Enselingen) bekundet, dass er seine Verwandten (mage), die Ritter Konrad und Schrot von Neuenstein (die erbern ritter hrn [!] Cunraten und hrn [!] Schroten von Nuwenstein), für ihn bürgen ließ gegenüber Chorolf, (1) dem Juden von Öhringen (Orengauw), für 23 Pfund guter Heller Hauptgut, gegenüber dem Juden Josuel von Schwäbisch Hall (Halle) für 45 Pfund Heller Hauptgut, gegenüber Löwe, dem Juden von Tauberbischofsheim (Bischoffesheim), für 25 Pfund Heller Hauptgut, gegenüber Isaak, dem Juden von Neufels (Nuwenvels), für 48 Pfund Heller Hauptgut, gegenüber Vivelin, dem Juden von Ingelfingen (Ingelvingen), für fünf Pfund Heller Hauptgut und gegenüber dem erwähnten Isaak für weitere sieben Pfund Heller Hauptgut; ausserdem haben die beiden Neuensteiner sowohl gemeinsam als auch gesondert ihrerseits Bürgen für sich aufgeboten, zudem hat Konrad von Neuenstein um 35 Pfund Heller sein Pferd (sinen meiden) für Götz von Enslingen zum Pfand gesetzt. Letzterer hat durch Eidesleistung seinen Bürgen und deren Erben insgesamt und individuell in Bezug auf Hauptsumme, Zinsen, Spesen, Leistungen oder sonstige Unkosten Schadloshaltung gelobt. Darüber hinaus verpfändet er ihnen zu größerer Sicherheit Enslingen und seinen [zur Burg Gabelstein gehörigen] Burgstall sowie weiteres Gut, (2) auch für eventuelle Schulden, die in gegenwärtiger Urkunde nicht genannt sind. Er erklärt gleichzeitig, nicht zu behaupten (daz ich nit sprechen sol), die verschriebenen Güter seien ledig, solange seine Bürgen diese Urkunde besitzen.

Ankündigung der beiden Siegel des Ausstellers sowie der Siegel der Herren Peter, Dekan von Künzelsau, Rabe von Neuenstein, Zürich von Gabelstein, Wilhelm von Stetten und Gernot des Eucheners von Stetten.

[…] geben, do man zalt von gotes geburt druzehenhundert iar, darnach in dem acht und zwenzigesten iar, an sant Marks tag, des heiligen evangelisten.

(1) Die Korrektheit der Lesung Chorolf kann bezweifelt werden.

(2) In der Edition stehen an dieser Stelle Auslassungszeichen.

Überlieferung:

Aufbewahrungsort unbekannt, dt.

  • Codex diplomaticus medii aevi, Nr. 82, S. 200-203.
  • GJ 2, 1, S. 375; GJ 2, 2, S. 576, 627, 751 und 815.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 11.09.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, MZ01, Nr. 161, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ01/CP1-c1-010i.html (Datum des Zugriffs)

Lizenzhinweis

Die Datensätze stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) Lizenz und können unter Berücksichtigung der Lizenzbedingungen frei nachgenutzt werden. Sofern nicht anders angegeben, sind die verwendeten Bilder urheberrechtlich geschützt.

Zurück zur Übersicht