Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

Zurück zur Übersicht

226 Quellen in diesem Teilcorpus. Sie sehen die Quelle 150.

Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 150

1312 Februar 27

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einer hebräischen Urkunde und drei lateinischen Einträgen festgehalten:

Mordechai, Sohn des Rabbiners Samuel s.A. (מרדכי ב׳ה׳ר׳ שמואל ז׳צ׳ל׳), Mordechai, Sohn des Rabbiners Natan s.A. (מרדכי ב׳ה׳ר׳ נתן ז׳ל׳ה׳ה׳), und Simon, Sohn R. Moses s.A. (שמעון בר משה ז׳צ׳ל׳), bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass ihnen R. Samuel [= Saul von Groenlo] (1), Sohn R. Salomos (ר׳ שמואל בר׳ שלמה), eine Verkaufsvollmacht (בהרשאת אשתו) seiner Frau Jutta, Tochter R. Jakobs haLevi (מ׳ יוטא בת ר׳ יעקב הלוי) vorgelegt hat. Auf dieser Grundlage hat R. Samuel R. Natan [von Berg] (2), Sohn R. Isaaks haKohen (ר׳ נתן בר׳ יצחק הכהן), [und dessen Frau Gute] (2) ein Viertel des Hauses mit Hof, Türen und Fenstern veräußert, das wie folgt begrenzt ist: an zwei Seiten durch die Judengasse (רחוב היהודים); im Süden durch das Haus der Erben R. Isaaks, Sohn R. Eleasars haKohen (ר׳ יצחק בר׳ אלעזר הכהן), und deren Teilhaber, darunter R. Ascher, Sohn R. Gerschoms (ר׳ אשר בר׳ גרשם); im Westen durch das Haus R. Eljakims, Sohn R. Joels haLevi (ר׳ אליקים בר׳ יואל הלוי).

ומה ששידוע לנו ונעשה בפנינו באחד בשבת בתשעה עשר יום לחדש אדר שנת שבעים ושתים לפרט כתבנו וחתמנו ("Was uns bekannt [ist] und vor uns am Sonntag, dem 19. Tag des Monats Adar des Jahres 72 nach der kleinen Zahl geschah, haben wir niedergeschrieben und unterzeichnet") [= Datum anno domini m° ccc° xii, post letare] (3).

(1) Namensvariante nach lateinischer Parallelüberlieferung; zur Identifizierung des Ortsnamens vgl. Cluse, Studien (2002), S. 51.

(2) Ergänzung nach lateinischer Parallelüberlieferung.

(3) Abweichendes Datum des dritten lateinischen Eintrags: 1312 nach März 5; siehe auch KS01, Nr. 151.

Überlieferung:

Köln, HASt, Best. Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 21v, Orig., Perg. Lat. Vermerk auf der Vorderseite der hebr. Urkunde: Sauwel iudeus de Groyle.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 305-307, S. 132 f.

Literatur: Cluse, Studien (2000), S. 51; Kober, Grundbuch (1920), S. 121; Keussen, Topographie 1 (1910), S. 216.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Das Regest basiert weitgehend auf der hebräischen Vorurkunde. Die drei lateinischen Einträge, die auf eine Bestätigung des Rats der Juden (magistratus iudeorum) verweisen, enthalten folgende Abweichungen und Ergänzungen: Es befindet sich dort kein Hinweis auf eine Vollmacht, statt dessen treten Schmuel und Jutta gemeinsam als Besitzer und Verkäufer auf. Als Lage der Immobilie wird die Ecke (in ordone) bei der Synagoge, gegenüber dem Bürgerhaus (domus civium) angegeben. Der letzte Eintrag liefert die ergänzende Information, dass Natan und Gute mit dem Kauf des Viertels nun die Hälfte des gesamten Hauses und Hofes besitzen.

(bel./mno./rba.) / Letzte Bearbeitung: 05.04.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 150, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-025k.html (Datum des Zugriffs)

Lizenzhinweis

Die Datensätze stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) Lizenz und können unter Berücksichtigung der Lizenzbedingungen frei nachgenutzt werden. Sofern nicht anders angegeben, sind die verwendeten Bilder urheberrechtlich geschützt.

Zurück zur Übersicht