Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 124

1306, vor Juli 13

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einer hebräischen Urkunde und drei lateinischen Einträgen festgehalten:

Jakob haAluv, Sohn R. Josefs s.A. (יעקב העלוב ב׳ר׳ יוסף ב׳ע׳מ׳), und Mordechai, Sohn des Rabbiners Samuel s.A. (מרדכי ב׳ה׳ר׳ שמואל ז׳צ׳ל׳), bekunden, dass R. Mazliach [= Selig] (1), Sohn des angesehenen [Märtyrers] R. Juda [= Liberman von Düren] (1) (ר׳ מצליח בן הנ׳ה׳[ק]׳ר׳ יהודה), von seinem Vater ein Viertel sowie ein Sechzehntel des neben der Kölner Synagoge (בית הכנסת) [in Richtung Marspforte] (2) stehenden großen Hauses geerbt hatte. Gemeinsam mit seiner Frau Bella (מר׳ בילא) hat er dieselben Hausanteile samt der dazu gehörenden Bauten R. Eljakim, Sohn des Märtyrers R. Aaron haLevi [= Vivelin, Sohn des Baslers] (1) (ר׳ אליקים בן הק׳ר׳ אהרן הלוי), [und dessen Frau Nengin] (3) verkauft. In diesem Zuge sicherte sich R. Mazliach das Rückkaufsrecht für ein Achtel des Hauses zum Verkaufspreis. Es folgt der Hinweis: Sobald die Rabbiner (הרבנים) den Verkauf bestätigt haben, sollen die Bürger (העירונים) diesen in ihre Aufzeichnungen eintragen.

ומה שידענו כתבנו וחתמנו ("Was wir wussten, haben wir niedergeschrieben und unterzeichnet"). [Datum anno domini m° ccc° sexto, ante festum beate Margarete virginis] (4).

(1) Namensvariante nach lateinischer Parallelüberlieferung.

(2) Topographische Präzisierung nach lateinischer Parallelüberlieferung.

(3) Nennung der Ehefrau nur in der lateinischen Parallelüberlieferung.

(4) Datum des dritten lateinischen Eintrags.

Überlieferung:

Köln, HASt, Best. Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 18r, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 270-272, S. 113-115.

Literatur: Kober, Grundbuch (1920), S. 117 f.; Keussen, Topographie 1 (1910), S. 208.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Das Regest basiert weitgehend auf der hebräischen Vorurkunde. Die lateinischen Einträge dokumentieren im Einzelnen: 1. den Besitz der Juden Selig und Bella, 2. den Immobilienverkauf zugunsten Vivelins und Nengins und 3. die Sicherung des Rückkaufsrechts. Im Unterschied zur hebräischen Vorlage werden die Vertreter der Juden nicht als Rabbiner, sondern als Rat der Juden (magistratus iudeorum) bezeichnet, zudem wird das Rückkaufsrecht als vom Rat der Juden beauftragte "Anschreinung" umschrieben.

(bel./mno./rba.) / Letzte Bearbeitung: 05.04.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 124, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-025c.html (Datum des Zugriffs)

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