Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 183

zwischen 1319 August 17 und September 29

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einer hebräischen Urkunde und zwei lateinischen Einträgen festgehalten:

Mordechai, Sohn des Rabbiners Samuel s.A. (מרדכי ב׳ה׳ר׳ שמואל ז׳צ׳ל׳) (1), bestätigt mit seiner Unterschrift, dass R. Jechiel [= Michael] (1), Sohn R. Josefs [von Bergheim] (2) (ר׳ יחיאל בר׳ יוסף), ein gesamtes Grundstück, das in der Enggasse liegt, geerbt und seiner Frau Hanngut (מ׳ הנגוט) die Verkaufsvollmacht für die Hälfte des Grundstücks erteilt hat. Darauf hin hat Hanngut die Hälfte dieses Grundstücks R. Josef [von Ahrweiler] (2), Sohn R. Eliesers, Sohn R. Isaaks (ר׳ יוסף בר׳ אליעזר בר׳ יצחק), [und dessen Frau Gnenna] (3) verkauft. [Damit befindet sich das gesamte Haus in deren Besitz] (2). Als Lagemerkmale werden folgende Grenzen angegeben: im Osten das Haus Frau Brunes, Tochter R. Natans (מ׳ ברונא בת ר׳ נתן), ihres Sohnes und ihrer Teilhaber; im Süden die Enggasse; im Westen zur Südseite das Haus R. Simsons, Sohn des R. Josefs (ר׳ שמשון בר׳ יוסף), und dessen Teilhaber; zur Nordseite das Grundstück "Lüdenscheidt" (לודילשייט) sowie insgesamt im Norden dasselbe Grundstück.

והמכירה דלעיל נעשתה בחדש אלול שנת ע׳ט׳ל׳ אלף הששי ("Ausgehandelt im Monat Elul des Jahres 79 nach der kleinen Zahl des sechsten Jahrtausend") [= Datum ut supra = Datum feria sexta ante festum nativitatis beate Iohannis baptiste, anno domini m° ccc° xix] (4).

(1) Der Name wird zweimal hintereinander genannt. Hoeniger und Stern führten in ihrer Edition hingegen Menachem, Sohn R. Meirs haKohen s.A., als zweite unterzeichnende Person auf; Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 339, S. 155.

(2) Ergänzung nach der lateinischen Parallelüberlieferung.

(3) Nennung der Ehefrau nur in der lateinischen Parallelüberlieferung.

(4) Abweichendes Datum des zweiten lateinischen Eintrags: 1319 Juni 22; siehe auch KS01, Nr. 182.

Überlieferung:

Köln, HASt, Best. Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 23r, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 338 f., S. 153-155.

Literatur: Kober, Grundbuch (1920), S. 133 f.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Das Regest basiert vornehmlich auf der hebräischen Vorurkunde. Die beiden lateinischen Schreinsbucheinträge dokumentieren zum einen die Übertragung der Verkaufsrechte an Hanngut, zum anderen den Verkauf zugunsten Josefs und Gnennas. Kleinere Abweichungen sind im Regest vermerkt, überdies wird in der lateinischen Überlieferung nicht eine Haushälfte, sondern die Hälfte eines Hausdrittels erwähnt.

(bel./mno./rba.) / Letzte Bearbeitung: 05.04.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 183, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-01tn.html (Datum des Zugriffs)

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