Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

Zurück zur Übersicht

226 Quellen in diesem Teilcorpus. Sie sehen die Quelle 170.

Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 170

[zwischen 1316 September 18 und Oktober 17]

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einer hebräischen Urkunde und einem lateinischen Eintrag festgehalten:

Mordechai, Sohn des Rabbiners Samuel s.A. (מרדכי ב׳ה׳ר׳ שמואל ז׳צ׳ל׳), und Isaak, Sohn R. Judas s.A. (יצחק בר׳ יהודה ז׳צ׳ל׳), bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass das Grundstück "von Groenlo" (מגרונלא), gelegen am Ende der Enggasse gegenüber dem Bürgerhaus, [oberhalb der Ecke in Richtung Marspforte] (1), zu folgenden Teilen R. Natan, Sohn R. Isaaks haKohen (ר׳ נתן בר׳ יצחק הכהן), und dessen Frau Gute (מרת גודא) verkauft wurde: ein Zwanzigstel von R. Salomo (2), Sohn R. Samuels (ר׳ שלמה בר׳ שמואל), und dessen Ehefrau Kela (מ׳ קילא), ein Zwanzigstel und ein Vierundzwanzigstel von Salomos Schwester Fromut, Tochter R. Samuels (מר׳ ורומוט בת ר׳ שמואל), ein Zwanzigstel von R. Jakob, Sohn R. Josefs (ר׳ יעקב בר׳ יוסף), und dessen Frau Gute sowie ein Zwanzigstel vom Waisen Samuel, Sohn R. Jekutiels, Sohn R. Samuels (היתום שמואל בר׳ יקותיאל בר׳ שמואל), angeleitet durch den Rat seines gerichtlich bestimmten Vormundes.

ומה שנעשה בפנינו בחדש תשרי שנת שבעים ושבע לאלף הששי כתבנו וחתמנו ("Was vor uns geschah im Monat Tischri des Jahres 77 des sechsten Jahrtausend haben wir niedergeschrieben und unterzeichnet").

(1) Topographische Ergänzung nach lateinischer Parallelüberlieferung.

Überlieferung:

Köln, HASt, Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 22v, Orig., Perg. Lat. Rückvermerk auf hebr. Urkunde: Salmann et uxor sua Keyle tradiderunt vigesimam partem etc.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 323, S. 143 f.

Literatur: Kober, Grundbuch (1920), S. 118 und 122.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Das Regest basiert vornehmlich auf der hebräischen Vorurkunde. Im lateinischen Eintrag wird anstelle des von Fromut veräußerten Vierundzwanzigstels nur ein Zwanzigstel genannt, der Vormund des Waisen Samuels wird dort nicht erwähnt. Als Vertreter der Juden werden nicht die beiden Unterzeichner, sondern der Rat der Juden (magistratus iudeorum) genannt. Die Datierung orientiert sich an den voran- und nachstehenden lateinischen Schreinsbucheinträgen.

(bel./mno./rba.) / Letzte Bearbeitung: 21.06.2011

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 170, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-01ss.html (Datum des Zugriffs)

Lizenzhinweis

Die Datensätze stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) Lizenz und können unter Berücksichtigung der Lizenzbedingungen frei nachgenutzt werden. Sofern nicht anders angegeben, sind die verwendeten Bilder urheberrechtlich geschützt.

Zurück zur Übersicht