Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 160

1315 Oktober 30

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einer hebräischen Urkunde und einem lateinischen Eintrag festgehalten:

Mordechai, Sohn des Rabbiners Samuel s.A. (מרדכי ב׳ה׳ר׳ שמואל ז׳צ׳ל׳), und Josef, Sohn R. Isaaks, genannt Joselin (יוסף בר׳ יצחק המכונה י׳ו׳ז׳ל׳י׳ן׳), bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass R. Mazliach [= Selig] (1), Sohn des angesehenen Rabbiners Juda (ר׳ מצליח בן הנ׳ה׳ר׳ יהודה), als er noch ledig war, vor ihnen ein Zweiunddreißigstel des Kölner Grundstücks, das seinem Vater gehörte, seinem Bruder R. Simon (ר׳ שמעון) [und dessen Frau Minna] (2) mit allem Zubehör verkauft hat. Das Grundstück liegt zwischen dem Torweg der Gemeinde (הדורווך של הקהל), dem Synagogenvorhof (החצר שלפני בית הכנסת) und dem Grundstück R. Jakobs, Sohn R. Uris haLevi (ר׳ יעקב בר׳ אורי הלוי), sowie zwischen dem Grundstück R. Moses, Sohn R. Baruchs haKohen (ר׳ משה בר׳ ברוך הכהן), und der Judengasse (רחוב היהודים). Die Aussteller heben ausdrücklich hervor, dass es ihren Gesetzen entspricht, ohne das Wissen der Kinder einen solchen Verkauf zu vollziehen.

ומה שנעש׳ בפנינו בחמשי בשבת בר׳ח׳ כסליו שנת שבעים ושש לפרט כתבנו וחתמנו ("Was vor uns am Donnerstag, dem Neumondstag des Monats Kislev des Jahres 76 nach der kleinen Zahl geschah, haben wir niedergeschrieben und unterzeichnet") [= Datum in vigilia omnium sanctorum, anno domini m° ccc° xv] (3).

(1) Namensvariante gemäß der lateinischen Parallelüberlieferung.

(2) Ergänzung gemäß der lateinischen Parallelüberlieferung.

(3) Abweichendes Datum des lateinischen Eintrags: 1315 Oktober 31; vgl. auch KS01, Nr. 163.

Überlieferung:

Köln, HASt, Best. Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 22v, Orig., Perg. Lat. Rückvermerk auf hebr. Urkunde: Symon habet xxxii partem magne domus.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 320, S. 140 f.

Literatur: Keussen, Topographie 1 (1910), S. 208.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Das Regest basiert vornehmlich auf der hebräischen Überlieferung. Im lateinischen Eintrag wird das Grundstück als "großes Haus" bezeichnet, zudem wird die Immobilie zwischen den Synagogen (iuxta scolas iudeorum) in Richtung Marspforte verortet. Siehe ferner KS01, Nr. 161 und KS01, Nr. 168.

(bel./mno./rba.) / Letzte Bearbeitung: 05.04.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 160, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-01sk.html (Datum des Zugriffs)

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