Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 213

[1336 März 15]

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgende Übereinkunft in einem lateinischen Eintrag festgehalten:

Die Eheleute Vives und Sara, Juden, haben sich gemäß einer zuvor getroffenen Vereinbarung (sicut concordatum est) dazu bereit erklärt, eine Mauer zwischen ihnen und den Erben des Münzers Konstantin auf eigene Kosten zu errichten. Die Mauer soll vom Haus des verstorbenen Juden Josef von Ahrweiler (de Arwilre) bis zum Balken des Hauses "Zum Adler" reichen, jeweils zur Hälfte Vives und Sara sowie Bruno und Hadwig gehören sowie drei Öffnungen (gule dicte gezaint) auf der Seite [der Erben] Bruno und Hadwig aufweisen, in welche diese ebenfalls auf eigene Kosten Schornsteine einsetzen können.

Überlieferung:

Köln, HASt, Best. Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 25r, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 367, S. 164.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Der Eintrag ist undatiert, da das vorangehende sowie das nachfolgende Zeugnis auf den 15. März 1336 datiert sind, darf davon ausgegangenen werden, dass dieser Eintrag am selben Tag erfolgt. Vgl. auch die Regelungen zur Entsorgung des Regenwasser; KS01, Nr. 214. Zur Immobilie siehe ferner KS01, Nr. 212 sowie speziell zur Erhöhung der Mauer KS01, Nr. 216.

(bel.) / Letzte Bearbeitung: 21.06.2011

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 213, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-00jg.html (Datum des Zugriffs)

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