Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)
226 Quellen in diesem Teilcorpus. Sie sehen die Quelle 24.
Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 24
[zwischen 1275 Juni und 1279 Februar]
Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einem lateinischen Eintrag festgehalten:
Johannes (1) hat dem Juden Seligman und dessen Frau Minna jenes gegenüber der Laurenz-Kirche gelegene Gebäude mit dazugehörigem Hof übertragen und aufgelassen, welches Heinrich von Zündorf (Zudendorp) einst von einem Juden gekauft hatte. Zudem hat Bliza, Mutter des genannten Johannes, zugunsten Seligmans und Minnas auf ihr Nießbrauchrecht (ususfructus) verzichtet.
(1) Sohn Gerhards Kriech; vgl. KS01, Nr. 22.
Überlieferung:
Köln, HASt, Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 7r, Orig., Perg.
Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 130, S. 34 f.
Literatur: Keussen, Topographie 1 (1910), S. 199.
Kommentar:
Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Zur Familie Zündorf, die zu den führenden Kölner Familien gehörte, vgl. Groten, Studien (1998), S. 84-86, 138 f. u. ö. Zusätzlich zu diesem Eintrag ist ein Protokoll mit diesem Eintrag und zwei weiteren Immobilientransfers überliefert. Die Datierung orientiert sich an den voranstehenden und nachfolgenden Einträgen. Vgl. auch KS01, Nr. 22 und KS01, Nr. 23.
(bel.) / Letzte Bearbeitung: 21.06.2011
Zitierhinweis
Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 24, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-00hk.html (Datum des Zugriffs)
Lizenzhinweis
Die Datensätze stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) Lizenz und können unter Berücksichtigung der Lizenzbedingungen frei nachgenutzt werden. Sofern nicht anders angegeben, sind die verwendeten Bilder urheberrechtlich geschützt.
Einleitung
Ausführliche Informationen zum Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie finden Sie in der Einleitung von Benjamin Laqua.