Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 180

1319 Juni 22

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Geldgeschäft in einem lateinischen Eintrag festgehalten:

Johannes, genannt von Vlatten (de Vlatten), hat von Josekin, Jude von Bergheim (de Bergeheym), und dessen Frau Jutta einen Erbzins über 12 Mark, gerechnet zu drei Haller für zwei Denare, der jeweils zur Hälfte auf dem Backhaus, genannt "Lomere", und dem dahinter in der Stesse liegenden Haus haftet, erworben. Der Zins soll jährlich zu je sechs Mark am Fest Johannes’ des Täufers und an Weihnachten oder innerhalb der darauffolgenden vier Wochen gezahlt werden. Bei nicht termingerechter Zahlung soll das genannte Erbe an Johannes fallen. Josekin und Jutta steht es hingegen zu, den Zins innerhalb von vier, an Weihnachten des Jahres 1321 beginnenden Jahren gegen einen Betrag von 200 Mark zurückzukaufen. Für den Fall, dass Johannes dies verweigern sollte, soll die genannte Summe zur Lösung im Schrein [der Laurenz-Parochie] hinterlegt werden, um so das genannte Erbe zu befreien.

Datum ut supra [= Datum feria sexta ante festum nativitatis beati Iohannis baptiste, anno domini m° ccc° xix].

Überlieferung:

Köln, HASt, Best. Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 23v, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 340, S. 155.

Literatur: Kober, Grundbuch (1920), S. 160 f.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Josekin hatte die beiden Immobilien 1315 erworben; vgl. KS01, Nr. 157 und KS01, Nr. 159. Zum Rückkauf des Zinses siehe KS01, Nr. 204.

(bel.) / Letzte Bearbeitung: 05.04.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 180, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-00hh.html (Datum des Zugriffs)

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