Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)
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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 131
1308 November 11
Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einem lateinischen Eintrag festgehalten:
Johannes Vulprume und dessen Frau Beatrix sowie Hermann Vulprume und dessen Frau Alvradis haben zugunsten des Juden Anselm und dessen Frau Gutheil (Goitteil) gegen Pfand (capcione, id est vair) auf jenes Haus verzichtet, das hinter dem Haus "Neuss" (Nusia) in Richtung Dom liegt, unter vorgenannten Voraussetzungen (1) jedoch wieder in deren Besitz fallen kann. Falls Anselm und Gutheil nicht zu einem der vereinbarten Termine die jährlichen Raten für das Haus zahlen können, sollen ihnen für jede ausgelassene Zahlung 100 Mark von der bereits aufgebrachten Summe abgezogen werden. Tragen sie durch vorgezogene Ratenzahlungen den Kaufbetrag hingegen früher als vereinbart ab, soll das Haus entsprechend früher frei von Pfandlasten in ihren Besitz gelangen. Ist nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums der Gesamtbetrag [von 1.070 Mark] (1) nicht vollständig gezahlt worden, soll das Haus zurück an die Brüder Vulprume fallen.
Datum anno domini m° ccc° octavo, in festo beati Martini.
(1) Vgl. KS01, Nr. 130.
Überlieferung:
Köln, HASt, Best. Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 19v, Orig., Perg.
Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 285, S. 122.
Literatur: Kober, Grundbuch (1920), S. 111.
Kommentar:
Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1; vgl. ferner KS01, Nr. 130 und WB01, Nr. 323.
(bel.) / Letzte Bearbeitung: 05.04.2017
Zitierhinweis
Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 131, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-00hg.html (Datum des Zugriffs)
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Einleitung
Ausführliche Informationen zum Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie finden Sie in der Einleitung von Benjamin Laqua.