Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 191

[1322 Januar 15]

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie werden folgende Besitzrechte in einem lateinischen Eintrag festgehalten:

Der Rat der Kölner Juden (magistratus iudeorum) hat [den Amtleuten der Laurenz-Parochie] bestätigt (1), dass der Jude Gottschalk, genannt Lewen, und dessen Frau Dolze ein Achtel des im Judenviertel (inter iudeos) gelegenen Hauses "Zur Hölle" besitzen.

(1) Quellenwortlaut: nobis testificaverunt.

Überlieferung:

Köln, HASt, Best. Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 23v, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 348, S. 157.

Literatur: Kober, Grundbuch (1920), S. 123; Keussen, Topographie 1 (1910), S. 213.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Zur weiteren Übertragung der Immobilienanteile vgl. KS01, Nr. 192. Da sowohl der letzte als auch der erste nachfolgende datierte Schreinsbucheintrag auf den 15. Januar 1322 datiert sind, darf angenommen werden, dass auch die dazwischen liegenden Einträge an diesem Tag vorgenommen wurden.

(bel.) / Letzte Bearbeitung: 21.06.2011

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 191, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-00as.html (Datum des Zugriffs)

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