Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 189

[1322 Januar 15]

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie werden folgende Besitzrechte in einem lateinischen Eintrag festgehalten:

Der Rat der Kölner Juden (magistratus iudeorum) hat [den Amtleuten der Laurenz-Parochie] bestätigt (1), dass Saul und dessen Frau Mariona keine Rechte an dem vierten Haus neben dem Haus "Zum Mist" besitzen.

(1) Wortlaut des Schreinsbucheintrags: nobis testificaverunt.

Überlieferung:

Köln, HASt, Best. Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 23v, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 346, S. 156.

Literatur: Kober, Grundbuch (1920), S. 124.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Zur Immobilie siehe KS01, Nr. 187, KS01, Nr. 188, KS01, Nr. 190 und KS01, Nr. 191. Da sowohl der letzte als auch der erste nachfolgende datierte Schreinsbucheintrag auf den 15. Januar 1322 datiert sind, darf angenommen werden, dass auch die dazwischen liegenden Einträge an diesem Tag vorgenommen wurden.

(bel.) / Letzte Bearbeitung: 17.02.2016

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 189, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-00ae.html (Datum des Zugriffs)

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