Quellen zur Geschichte der Juden in der Stadt Köln (1273-1347)

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Stadt Köln 1, Nr. 160

1335 Februar 18

Die Richter, Schöffen, Ratsherren und andere Bürger der Stadt Köln bekunden, dass Meister Süßkind von Frankfurt, Jude, und dessen Frau Gutheil (magister Suͦyskinus de Frankevordia iudeus et Gguͦytheil uxor eius) von Albert von Grünwald und dessen Frau Druda, Kölner Bürger (Albertus de Vindesilva et Druda eius uxor, cives Colonienses) mit ihrer gesonderten Erlaubnis eine Hälfte des Hauses "Zu den Buden" (domus zu den boten) erworben haben. Die Haushälfte liegt feldwärts in der Budengasse (illam medietatem sitam versus campum in Botengassin). In diesem Zuge bekräftigen die Aussteller wörtlich jene Schutzzusagen und Zahlungsforderungen, die sie unter anderem 1322 gegenüber Simon von Düren fixiert hatten. (1)

(1) Vgl. zum genauen Inhalt KO01, Nr. 82.

Überlieferung:

Köln, HAStadt, Verfassung und Verwaltung, V1, fol. 8v, Abschr. (zeitnah), dt., Perg.

  • Kober, Grundbuch (1920), S. 155 f.

Kommentar:

Der Eintrag im ersten Eidbuch wurde von Fahne nicht in der Edition der Kölner Eidbücher berücksichtigt. Er findet sich hinsichtlich des Immobilientransfers mit leicht verändertem Wortlaut zum 16. Februar 1335 im sogenannten Judenschreinsbuch der Laurenzparochie; vgl. KS01, Nr. 210. Der daran anschließende Passus wurde von Fahne im Zusammenhang mit dem Gütererwerb durch Simon von Düren abgedruckt; vgl. Zwei Cölner Eidbücher, S. 61-63. Zu den Kölner Eidbüchern vgl. KO01, Nr. 73.

(bel.) / Letzte Bearbeitung: 01.02.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, KO01, Nr. 160, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KO01/KO-c1-003l.html (Datum des Zugriffs)

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