Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Konstanz (1273-1347)

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Bm. Konstanz 1, Nr. 135

1327 Januar 13

Bürgermeister, Rat und Schultheiß von Esslingen verkünden, dass die Esslinger Juden und ihre Nachkommen nichts mehr, weder viel noch wenig, zu ihrem Friedhofsareal hinzukaufen dürfen ([…], ist das die Juden gemeinlich zu Esselingen oder ir nachkomen hernach ichtzit me furbasser koufftent, es si vil oder lutzel, zu ir frithofe) und dass dieses folglich auf die drei (1) Morgen Ackerfläche begrenzt sein soll, die man ihnen überlassen hatte (… uber die drie morgen ackers, die wir in gefriet haben). Darum wollen die Esslinger nicht weiter den Dekan und das Domkapitel des Speyerer Stifts bitten, falls die Juden sich an diese [wegen der Erweiterung des Friedhofs] wenden sollten (Darumb sollen wir deheine bet noch flechte haben gein unsern herren dem duͦmdechan und dem capittel gemeinlich des stifftes zu Spire, weder heimlich noch offenlich, ane alle geverde, wan das es die vorgenanten Juden an ir gnade sollen komen).

Siegelankündigung der Aussteller.

Derselbe brieff wart geben an sant Hylarien tag, do man zalte von Christus geburte dritzehen hundert jare und darnach in dem sieben und zwentzigsten jare.

(1) Laut Haffner, Geschichte (1938/39), S. 39, und Sauer, Gemeinden (1966), S. 74, betrug die Größe des jüdischen Friedhofes vier Morgen; dabei steht in der Quelle ausdrücklich die Zahl drei.

Überlieferung:

Karlsruhe, GLA, Best. 67, Nr. 449, fol. 79v, Abschr. (um 1430), dt., Perg.

Kommentar:

Der Umstand, dass die Esslinger Juden zur Vergrößerung ihres Friedhofareals erst die Erlaubnis des Speyerer Domkapitels einholen mussten, erklärt sich daraus, dass der Friedhof dem Domkapitel unterstand. Dieses verweigerte jedoch die Erlaubnis zur Erweiterung des Areals, so dass die Esslinger Juden gezwungen waren, ein anderes Gelände zu erwerben und dort eine neue Begräbnisstätte anzulegen. Bei dem 1344 und 1346 urkundlich erwähnten Judenfriedhof handelt es sich vermutlich schon um die neue Nekropole der Esslinger Juden; vgl. KN01, Nr. 233 und KN01, Nr. 240. Der alte Judenfriedhof, der vor der Vorstadt Oberesslingen lag, wurde nach der Anlage des neuen Friedhofs nicht mehr genutzt. Dies geht aus einer Urkunde Karls IV. von 1348 I 30 hervor, in der der König der christlichen Stadtgemeinde auf ihre Bitte hin versprach, dass der alte Judenfriedhof, den die Esslinger Stadtgemeinde niedergelegt hatte, nicht mehr ummauert oder benutzt werden sollte; vgl. UB Esslingen 1, Nr. 879, S. 440. Der neue Judenfriedhof schließlich ist auch nach der Wiederansiedlung der Juden in Esslingen mehrmals urkundlich belegt; vgl. den Kommentar zu KN01, Nr. 233.

(Christian Scholl) / Letzte Bearbeitung: 29.07.2020

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, KN01, Nr. 135, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KN01/KN-c1-005v.html (Datum des Zugriffs)

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