Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Konstanz (1273-1347)

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Bm. Konstanz 1, Nr. 160

1330 Dezember 11, Innsbruck

Kaiser Ludwig [der Bayer] gestattet dem Grafen Ulrich [III.] von Württemberg, kaiserlichem Landvogt im Elsass, die Stadt Cannstatt (Chanelstatt) mit den Rechten und Gewohnheiten der Reichsstadt Esslingen zu privilegieren.

Ankündigung des kaiserlichen Siegels.

[…] an zinstage nah sant Nyclaustag, do man zalt von Christes geburt driuzehenhundert jar dar nah in dem dreizzigestem jar, in dem sibent zehenden jar unsers richs und in dem dritten dez cheysertuͦmes.

Rückvermerk:

umb der statt Kannstatt fryheit und ouch dez lantgerichts (14. Jh.);

Überlieferung:

Stuttgart, HStA, Best. H 51, U 317, Orig. (Digitalisat), dt., Perg.

Kommentar:

Im Esslinger Stadtrecht finden sich mehrere Bestimmungen mit Bezug auf die Juden. Diese wurden etwa bei der Übertragung des Esslinger Stadtrechts an die Stadt Brackenheim im Jahr 1282 aufgeführt (vgl. KN01, Nr. 160). Eine vergleichbare Auflistung ist im Rahmen der Privilegierung Cannstadts mit dem Esslinger Stadtrecht nicht bekannt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Stadt damals auch die Esslinger Bestimmungen bezüglich der Juden übernahm.

(Michael Schlachter) / Letzte Bearbeitung: 29.07.2020

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, KN01, Nr. 160, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KN01/KN-c1-003t.html (Datum des Zugriffs)

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