Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Konstanz (1273-1347)

Zurück zur Übersicht

250 Quellen in diesem Teilcorpus. Sie sehen die Quelle 111.

Bm. Konstanz 1, Nr. 111

1316 August 21, Esslingen (vor)

König Friedrich [III.] [der Schöne] bekundet, dass er dem Grafen Wilhelm [II.] von Montfort [-Tettnang] 200 Mark Silber Konstanzer Gewichts schuldig geworden ist. Als Frist bis zur Bezahlung wird Maria Lichtmess des folgenden Jahres festgelegt (unser frawen tag zuͦe der lichtmeß der nechsten) (1). Bei Nichtbezahlung wird Wilhelm erlaubt das Geld auf gewöhnlichen Schaden bei Juden aufzunehmen und den König darzu pfänden zu dürfen (So mag er dasselbig guͦet nemmen an den juͦden auͦff gewohnlichen schadenn und mag uns darzuͦepfenden mit gewohnlicher pfanduͦng ohne allen unseren zorn).

Ankündigung des königlichen Siegels.

Der ist gegeben vor Eßlingen, an dem sambstag nach unser frawen tag zuͦe mitten auͦgsten, inn dem anderen iahr unsers reichs.

(1) 1317 Februar 2.

Überlieferung:

Stuttgart, Württembergische Landesbibliothek, Cod. hist. 2°, Nr. 618, fol. 236r, Abschr. (1575), dt., Perg.

Kommentar:

Bereits am 6. August 1315 hatte Friedrich dem Grafen Wilhelm von Montfort 80 Mark versprochen, die er im Verzugsfall auf Schaden des Königs bei Juden aufnehmen durfte (KN01, Nr. 102).

(Michael Schlachter) / Letzte Bearbeitung: 29.07.2020

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, KN01, Nr. 111, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KN01/KN-c1-002c.html (Datum des Zugriffs)

Lizenzhinweis

Die Datensätze stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) Lizenz und können unter Berücksichtigung der Lizenzbedingungen frei nachgenutzt werden. Sofern nicht anders angegeben, sind die verwendeten Bilder urheberrechtlich geschützt.

Zurück zur Übersicht