Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1273–1347)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 1, Nr. 269

1347 Juli 26

Rule, Herbarts Bruder, bekundet, dass er dem Juden Tamar von Frankfurt, Jude zu Königstein, eine Mark Pfennige guter Währung zum nächsten Jakobstag schuldet. Als Bürgen benennt er seinen Bruder Hartmut, seinen Neffen Henzen und Conze Wolf , die im Falle der Zahlungsverzögerung auf Mahnung des Gläubigers bis zur vollständigen Begleichung der Schulden Einlager in einer offenen Herberge zu Königstein zu leisten haben. Stirbt einer der Bürgen, garantiert der Schuldner diesen zu ersetzen. Andernfalls haben die übrigen Bürgen Einlager zu leisten, bis dies geschieht. Unabhängig von den Leistungen der Bürgen fällt nach Ablauf der Frist bis zur vollständigen Rückzahlung wöchentlich ein Zins von drei Hellern auf das Pfund an. Der Schuldner gelobt, die Bürgen ohne Eid und Schaden zu belassen. Auch verpflichtet er sich, weder geistliche noch weltliche Gerichte gegen den Gläubiger anzurufen und dies auch nicht durch andere an seiner Stelle vornehmen zu lassen. Die Bürgen geloben, den zuvor fixierten Verpflichtungen nachzukommen und sich nicht mit ihren Freiheiten und Rechten ([…] friheit ader geleide […]) gegen diese zur Wehr zu setzen. Auf Bitten des Schuldners und seiner Bürgen haben Henze Knossen, Konrad Wissebedirn und Hermann Scholar (Hirman Scholern) diese Regelungen mit dem Siegel der Stadt Königstein beglaubigt.

Datum anno domini MᵒCCCᵒXLVII in die Anae [sic] virginis.

Rückvermerk:

hebr. Rückvermerk nur in Übersetzung überliefert: [Rule Hirbar 1 G[u]ld[en] bis Jakob [Es folgen die Namen der Bürgen]]

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Orig. verloren, dt., Perg.

  • UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, Nr. 114, S. 41

Kommentar:

Diese Urkunde gehört zu den Kriegsverlusten des Frankfurter Stadtarchivs. Die hier gemachten Angaben sind der Edition im UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt von Kracauer entnommen, ebenso wie die Übersetzung des hebräischen Rückvermerks.

Der Gläubiger, Tamar von Frankfurt, ein Jude zu Königstein, gehört zu den im Vorjahr geflohenen Juden (vgl. FW01, Nr. 256). Er ließ sich offenkundig im nahe gelegenen Königstein im Taunus vor den Toren der Mainmetropole nieder.

(chj.) / Letzte Bearbeitung: 03.11.2011

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, FW01, Nr. 269, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW01/CP1-c1-006n.html (Datum des Zugriffs)

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