Quellen zur Geschichte der Juden in Westfalen

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Westfalen 1, Nr. 0a

1274 Januar 20

Friedrich von Kleve, Vogt von Hattingen, und seine Frau Petronilla bekunden, dass sie am Tag der heiligen Märtyrerinnen Sebastiana und Fabiana (anno Domini MᵒCCᵒLXXᵒ tercio in die beatorum Sebastiana et Fabiana martirum) (1) in der Kirche von Hattingen (in ecclesia Hattenhokge computatum) mit dem namentlich nicht genannten Abt von Deutz über Friedrichs Dienste als dessen Amtmann in den letzten drei Jahren abgerechnet haben. Die Rechnung hat hervorgebracht, dass sie dem Abt 40 Mark schuldig sind (tenebamur eidem abbati in quadraginta marcis). Sie vereinbaren zunächst die Zahlung von je fünf Mark in zwei Raten und stellen eine Reihe von Bürgen. Bei Zahlungsverzug darf das Geld mit Zinsen bei Juden aufgenommen werden (pecuniam inter iudeos conquirere poterit ad usuram), wobei sie versprechen den entstandenen Schaden zu übernehmen (a qua cum sorte et dampno nos et nostri fideiussores per presentes ipsum promittimus relevare). Was die übrigen 30 Mark betrifft, so unterwerfen sich Friedrich und seine Frau der Gnade des Abts. Der Abt wird sie in den nächsten zwei Jahren, die ab Ostern des Jahres 1274 (qui currere incipient anno MᵒCCᵒLXXᵒ quarto) (2) beginnen, jährlich um 10 Mark ablösen. Die übrigen 10 Mark der Gesamtsumme zahlen die Aussteller in zwei Raten jeweils am Martinstag (3). Die Bürgschaftsverpflichtungen entsprechen den bereits oben genannten. (4)

Siegelankündigung der Plebane Lupert von Hattingen und Jakob von Datteln, sowie des Ritters Goswin von Hattingen.

Ausgestellt in der Kirche von Hattingen anno et die predicto. (5)

(1) Aufgrund des im Kölner Erzstift üblichen Jahreswechsels zu Ostern (= Osterstil) handelt es sich um den 20. Januar 1274.

(2) Im Erzstift Köln beginnt das Jahr zu Ostern (= Osterstil).

(3) November 11.

(4) Zwar werden diese nicht mehr eigens aufgezählt, doch bedeutet dies, dass darunter abermals im Verzugsfall die Erlaubnis zur Geldaufnahme unter Zinsen bei Juden inbegriffen war.

(5) Das Ausstellungsdatum ist identisch mit dem oben angegebenen Datum der Rechnungslegung.

Überlieferung:

Köln, HAStadt, Best. 208, U 1/21, Orig., lat., Perg.

(Michael Schlachter) / Letzte Bearbeitung: 20.12.2023

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WF01, Nr. 0a, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WF01/WF-c1-001g.html (Datum des Zugriffs)

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