Quellen zur Geschichte der Juden in Westfalen

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Westfalen 1, Nr. 179

1342 März 17

Graf Adolf [II.] von der Mark erneuert am St. Gertruds-Tag die Aufenthaltserlaubnis des Juden Vives (1) und seiner Familie in Dortmund für weitere sechs Jahre. (2)

(1) Fahne, Grafschaft 2 (1855), liest Vino; es heißt sicherlich Vivo; vgl. WJ 1, Nr. 120, Anm. 1.

(2) 1338 Mai 20 hatte Graf Adolf II. von der Mark dem Juden Vives und seiner Familie Schutz für sechs Jahre in Dortmund verliehen (WF01, Nr. 165). Es würde sich somit um eine vorzeitige Verlängerung dieses Schutzes handeln. Die lediglich von Fahne, Grafschaft 2 (1855) erwähnte Urkunde konnte im Stadtarchiv Dortmund bislang nicht ausfindig gemacht werden.

Überlieferung:

Dortmund, StadtA, Signatur unbekannt, Sprache nicht bekannt.

Kommentar:

Rübel, Grafschaft 1 (1917), S. 334, Anm. 13, hielt diese Erneuerungsurkunde für eine 'der vielen unsinnigen Fälschungen Fahnes' und nahm sie daher nicht in das DUB auf. Fahne selbst hat seinen Beleg nicht näher spezifiziert als mit Stadtarchiv Dortmund und schreibt (UB der freien Reichsstadt Dortmund 2, Nr. 103, S. 131): '1338 vier Tage vor Christi Himmelfahrt (im Mai) verstattete Graf Adolf von der Mark in Folge kaiserlicher Verleihung und auf Bitten des Henrich von Wickede und Ernst Specke dem Juden Vino [!] und dessen Familie 6 Jahre Aufenthalt in Dortmund frei von Steuern und Lasten. 1342 auf St. Gertrud erneuerte er die Erlaubnis auf 6 neue Jahre.'

(Diethard Aschoff) / Letzte Bearbeitung: 20.12.2023

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WF01, Nr. 179, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WF01/CP1-c1-029r.html (Datum des Zugriffs)

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