Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Würzburg (1273-1347)

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Bm. Würzburg 1, Nr. 258

1325 März 4, Würzburg

[1] Am 4. März 1325 (mentage noch den Cehen tagen) verklagt der Jude Gumprecht von Krautheim (Gumpreht von Crutheim, der jude) den Ritter Heinrich von Dettelbach (Heinrich von Tetelbach, der ritter) vor dem Würzburger Landgericht wegen dessen Bürgschaft für den Ritter Otto Fuchs von Mainsondheim (Ot. Fuhs de Suntheim) über achtzehn Pfund Heller. Otto Fuchs behauptet jedoch, er habe dem Juden das Geld bereits zurückgezahlt und seinen Bürgen gelöst. Es wird entschieden, dass Otto am 16. April 1325 (an dem dinstage cze vzgender Osterwochen) in der Streitsache mit Gumprecht Beweise vorlegen soll, ansonsten soll Heinrich von Dettelbach als Bürge haften.

[2] Zu dem Gerichtstag erscheinen die Ritter jedoch nicht. Daraufhin wird dem Juden Recht zugesprochen, es sei denn die Ritter können ihr Fernbleiben glaubhaft entschuldigen. (1)

(1) Randvermerke: Gumpertus, Ot. Fuhs de Suntheim und III post octavam pasce [1325 IV 16].

Überlieferung:

Würzburg, StadtA, Ratsbuch 58, fol. 30r, Orig., dt. und lat., Perg.

  • Würzburger Landgericht, Nr. I-327.

Kommentar:

Zum ältesten Würzburger Landgerichtsprotokoll vgl. WB01, Nr. 208.

(bkr.) / Letzte Bearbeitung: 06.05.2015

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WB01, Nr. 258, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WB01/WB-c1-003v.html (Datum des Zugriffs)

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