Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Würzburg (1273-1347)

Zurück zur Übersicht

657 Quellen in diesem Teilcorpus. Sie sehen die Quelle 248.

Bm. Würzburg 1, Nr. 251

1325 [zwischen Januar 14 und 17], Würzburg

Am 22. Januar 1325 (an dem dinstage nach sent Agneten tag) (1) soll der Ritter Johann von Veitshöchheim (Johan von Hocheim) vor dem Würzburger Landgericht beeiden, dass er wegen der Schuldforderungen, die der Jude Gumprecht von Krautheim (Gumpreht von Crutheim, der jude) gegen ihn vorbringt, seit Jahr und Tag noch nicht gemahnt worden sei. In dem darauffolgenden Jahr ist die Summe fällig. (2) Die Sache wird bis zum 26. Februar 1325 (usque IIIᵃ feria post invocavit) vertagt. (3)

(1) Damit ist das Datum zur Wiederaufnahme des Verfahrens angegeben. Der hier eingetragene erste Teil der Verhandlung ist nicht datiert. Aufgrund der benachbarten Einträge (I-305: an dem mentage nach dem Ahtzenden tage [14. Januar], und I-308: an dem durnstage noch dem Ahtzenden tage [17. Januar]) ist eine Datierung auf einen Zeitraum zwischen dem 14. und 17. Januar 1325 wahrscheinlich.

(2) Es folgt der gestrichene Zusatz, dass die Verhandlung auf den nächsten Termin vertagt wird, wenn der Landrichter an diesem Tag nicht im Gericht sein sollte. Randvermerke: Gumpertus judeus, Johanns de Hocheim und III feria post Agneti [1325 I 22].

Überlieferung:

Würzburg, StadtA, Ratsbuch 58, fol. 28v, Orig., dt. und lat., Perg.

  • Würzburger Landgericht, Nr. I-306.

Kommentar:

Zum ältesten Würzburger Landgerichtsprotokoll vgl. WB01, Nr. 208.

(bkr.) / Letzte Bearbeitung: 06.05.2015

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WB01, Nr. 251, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WB01/WB-c1-003o.html (Datum des Zugriffs)

Lizenzhinweis

Die Datensätze stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) Lizenz und können unter Berücksichtigung der Lizenzbedingungen frei nachgenutzt werden. Sofern nicht anders angegeben, sind die verwendeten Bilder urheberrechtlich geschützt.

Zurück zur Übersicht