Von Werra und Leine bis zum Bober: Quellen zur Geschichte der Juden in Thüringen und Sachsen

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Thüringen/Sachsen 1, Nr. 170

[1327]

Die Brüder Burkhard und Hermann von Lobdeburg zu Elsterberg erklären für sich und ihre Erben, dass sie allen Rechten bezüglich der Güter und Zinsen der Pfarrkirche zu Elsterberg entsagen. Allein das Haupt- und Halsgericht wollen sie behalten. Aus dem Dorf Pfaffengrün wollen sie bis auf 20 Scheffel Korn alle Einkünfte der genannten Kirche übereignen. Auch weiterhin wollen sie die Besitzungen und Rechte dieser Kirche mehren. Zeugen sind Paul, Pfarrer zu Sirau, Theodor von Ruze von dem Feld, Albert Bauer, Ludwig Richter, Konrad Peck und Isaak, Jude. Die Aussteller kündigen ihr Siegel an.

Auf daß nicht die geschichte der dinge aus hinfallender zeit durch vorgeslichkeit vorschliffen, ist von nöthen mit der stimme der gezeugen oder mit der schriefft bezeugnüß zu bewirgen, welcher halber ist, daß wir Burkhardus und Hermannus von Lodenburg, gebrüdern und herren zu Elsterberg zugleich mit unsern erben, erbnehmern und zu erkäntnüß aller menschen ansehen, diese kegenwertige beschreibung wollen kommen lassen.

Dieweil aus göttlicher eingebung und mit unterweißung unsers eigen priesters, als nemlich Ern Gottschalk, daß die geistlichen güther würdiger seyn denn die zeitlichen und die kirchen, auch die geistlichen personen und die güter derselbigen personen nicht allein aus den göttlichen rechten, vor aller weltlich derselbigen personen schazung oder auflegung seyn befraget, welcher halben wir aufmerkende ein gut ende, das ewige leben und vor wegen unser seelen seeligkeit, auch unsere vorfahren, desgleichen unser erbnehmern, diese befreyung der geistlichen libertät unser pfarrkirche zu Elsterberg in allen dingen approbiren und loben, und mit einem ernstlichen rath und mit vorgehabter guter rathschlagung aus gutem willen vor uns und unsere erbnehmer, wiedersagen allen unsern rechten in allen gütern und zinsen der vorberührten kirchen, welche uns noch unsere erben vor recht oder faust bekennen möchten, kein recht uns noch unser erben behaltende, allein das haupt oder halsgerichte, nichts destoweniger in dem dorffe Pfaffengrün die beynandten einwohnere reichen oder geben zwenzig scheffel korn Weydisch maaß, aus willen vor wegen der forderung oder unser besuchung, welche wir ihnen aus dem und vor dem vorheißten ohne betrüglichkeit zu promoviren und besuchen. Aber alle unsere andre rent aus vorgesagten ursachen der vorgenandten kirchen beygeben, vorordnen, voreinigen und eigend, auch wollen wir mehren und beßern der obgemelten kirchen nuzbar, kauf, gewalt, würdigkeit und jurisdiction und also auch mit gegenwertigkeitlicher beschreibung mehren und gänzlich voreigend. Gezeugen dieser sachen seynd Er Paulus, Pfarrer zu Syra, Theotorus de Ruze, (1) von dem Veld, Albertus Bauer, Ludovicus Richter, Conradus Peck, Isaak Jüde und viel ander glaubwürdiger männer. Und auf daß diese unsere wiedersagung, begabung, verordnung, voreinigung und eigend vest, bestendig, unvorruckt oder ungewaltik wahrhafftig mag bleiben und ewiglich vorharren unverletzt, haben wir diesen kegenwärtigen brief darüber gemacht, mit unserm siegel thun bestetigen.

(1) Möglicherweise fehlt an dieser Stelle der Name.

Überlieferung:

Dresden, Landeskirchenarchiv, E 2, Insert in Abschr. (dt. Übersetzung; 16./17. Jahrhundert), dt.

  • Beierlein, Geschichte Elsterberg 1 (1934), Nr. 44, S. 52-54.
  • Lämmerhirt, Juden (2007), S. 299, Anm. 81;
  • Beierlein, Geschichte Elsterberg 2 (1934), S. 179.

Kommentar:

Die Datierung der vorliegenden Schenkungsurkunde übernimmt Beierlein aus einem Verzeichnis des 18. Jahrhunderts, nach welchem das Dorf Pfaffengrün im Jahr 1327 an die Elsterberger Pfarre überging. Zugleich weist Beierlein darauf hin, dass der in der Urkunde genannte Pfarrer Gottschalk letztmals 1334 und Burkhardt von Elsterberg letztmals 1335 in anderen Quellen erwähnt wird; vgl. Beierlein, Geschichte Elsterberg 2 (1934), S. 179.

Die vorliegende Urkunde ist nur als Insert einer am 2. März 1377 erstellten Bestätigung überliefert. Diese Bestätigung wiederum ist nur als Abschrift und offenbar Übersetzung des 16. oder 17. Jahrhunderts erhalten. In der Bestätigung erklärt Witigo, Bischof von Naumburg, dass Nikolaus, Pfarrer zu Elsterberg, die Schenkungsurkunde vorgezeigt hat. Nach einer genauen Beschreibung der beiden anhängenden Siegel der Lobdeburger wird der Wortlaut der Urkunde angekündigt und dann wiederholt. Damit endet die Bestätigung. Möglicherweise fehlt in der Abschrift der Schluss der Bestätigung mit eventuellen Zeugen. Die Datierung der Bestätigung steht an deren Beginn (Im nahmen des herrn, amen. In der jährlichen zeit der geburt Christi, tausend dreyhundert sieben und siebenzigsten, in der funfzehenden Römerzinßzahl, des andern tages des monats martii); vgl. Beierlein, Geschichte Elsterberg 1 (1934), Nr. 44, S. 52-54.

(mlä) / Letzte Bearbeitung: 09.02.2016

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, TW01, Nr. 170, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/TW01/TW-c1-0030.html (Datum des Zugriffs)

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