Von Werra und Leine bis zum Bober: Quellen zur Geschichte der Juden in Thüringen und Sachsen

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Thüringen/Sachsen 1, Nr. 181

[zwischen 1329 und etwa 1332]

Balduin, Verweser [des Mainzer Erzstifts], gewährt den Juden zu Erfurt die Gnade, dass sie außerhalb Erfurts nicht vor geistliche oder von ihm eingesetzte Richter gebracht werden können. Werden sie gemeinsam oder einzeln angeklagt, so soll Hermann, der Dekan der St. Marienkirche zu Erfurt (Hermannum decanum ecclesie sancte Marie] Erfordensis), kraft dieses Schriftstücks Richter sein, Recht sprechen und Zeugen laden können. Die Erfurter Geistlichen sollen keine anderen Briefe anderen Rechts diesem von ihm gegebenen Brief für die Juden gleichsetzen. Die Juden können vor Gericht nur durch das Zeugnis von Christen und Juden (christianorum et iudeorum testimonio) überführt werden, wie es Recht und Gewohnheit ist. Dies gilt vom nächsten Fest der heiligen Maria für die Dauer von einem Jahr.

Überlieferung:

Kassel, UniBib, Landesbibl. und Murhardsche Bibl. der Stadt Kassel, 2° Ms. iurid. 25, fol. 201v, Abschr. (2. Viertel 14. Jh.), lat.

  • Nova Alamanniae 1, Nr. 271, S. 152 f.
  • Ruf-Haag, Juden (2009), S. 57.

Kommentar:

Die Datierung folgt der Einordnung in Nova Alamanniae, wo sie allerdings nur ansatzweise begründet wird.

Balduin von Trier erteilte die Urkunde in seiner Eigenschaft als Verweser des Mainzer Erzstifts; Ruf-Haag, Juden (2009), S. 57. Während dieser Zeit war Hermann von Bibra Dekan am Marienstift; vgl. UB Erfurt 2, S. 886. Überliefert ist die Urkunde in einer Sammlung von Urkunden und Briefen, in der sich auch mittelhochdeutsche und lateinische Lyrik findet. Angelegt wurde diese Sammlung von Rudolf Losse, der seit 1332 Verwaltungsbeamter in der kurtrierischen Kanzlei war; vgl. Manuscripta Iuridica, S. 36-38; Holtorf, [Art.] Losse (1987), Sp. 913-919.

Die vorliegende, undatierte Urkunde gehört in eine Reihe von Urkunden, die sich in die Jahre 1329 bis 1333 datieren lassen und von Losse selbst niedergeschrieben wurden; Nova Alamanniae 1, Nr. 263, S. 148, und Nr. 271, S. 152. Inhaltlich wiederholt sie weitestgehend eine als Formular überlieferte Urkunde eines Erzbischofs H., wohl Heinrichs II. (1286-1288); vgl. TW01, Nr. 35.

(mlä.) / Letzte Bearbeitung: 11.02.2016

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, TW01, Nr. 181, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/TW01/CP1-c1-010o.html (Datum des Zugriffs)

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