Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1348-1390)

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Ebm. Mainz 2, Nr. 124a

1367 Juni 10

Jutta (Jutte), Witwe Hartrads von Mitterode (Hartradis von Muterode), und ihre Söhne Hartrad, Apel (Apele) und Lutz (Lucze) bekunden, dass sie dem [Prämonstratenserinnen-] Kloster Germerode, namentlich der Priorin Alheydis von Stockhausen (Alheyd von Stochusin) und deren Nichte Alheydis von Marzhausen (Martirshausen), für zwölf Mark auf Wiederkauf einen jedes Jahr zu Michaelis (1) fälligen Zins in Höhe von einer Mark aus ihrem gesamten Besitz in Mitterode für zwölf Mark verkauft haben. Wird diese Rente nicht spätestens an Allerheiligen (2) bezahlt, darf in Mitterode gepfändet werden, doch sind dann die Pfänder nicht an Bürgen auszuhändigen, sondern man soll sie in diesem Fall zu Juden in Eschwege oder Sontra (Eschinwege oder Suntra) bringen und bei ihnen eine Mark darauf zu Schaden nehmen. Letzteren sollen die Bauern von Mitterode aus den Erlösen der Besitzungen der Aussteller begleichen. Bestimmungen für den Fall des Todes der beiden Alheydis folgen.

Es siegeln Juttas Sohn Hartrad, Gerhard, Pfarrer zu Sontra (Sunthra), und der Edelknecht Reinhard von Boyneburg (Reynhard von Boynborg).

An dem dornstage in der phingestwochen [1367].

(1) September 29.

(2) November 1.

Überlieferung:

Marburg, StA, K 229, S. 291 f., Abschr. (15. Jh.), dt., Papier.

  • Klosterarchive [in Hessen] 1, Nr. 1148, S. 445.
  • GJ 3, 1, S. 332, und 3, 2, S. 1381.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 29.06.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, MZ02, Nr. 124a, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ02/MZ-c1-00gn.html (Datum des Zugriffs)

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