Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1348-1390)

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Ebm. Mainz 2, Nr. 139a

1369 November 5

Die Äbtissin Hildegard (Hyldegart) von Elle und die Jungfrauen des Stifts zu Wetter (Wettere) bekunden, dass sie und ihre Nachfolgerinnen (nachkomelinge) alljährlich jeweils am 18. Tag nach Weihnachten an den Landgrafen Heinrich [II.] von Hessen von ihrer vor der Stadt Wetter gelegenen Mühle und weiteren Besitzungen in und vor Wetter acht Mark Pfennige Geldes Marburger (Marpurscher) Währung zahlen müssen, solange der Priester Hartmann (Hartman) von Hachen am Leben ist, weil der Landgraf für sie diese jährlichen acht Mark dem genannten Gesitlichen, solange dieser lebt, auf seine Marburger Bede verschrieben hat. Falls die Kanonissen nicht vereinbarungsgemäß auszahlen, darf der Rentmeister zu Marburg (Marpurg) besagte Gülte zu ihren Lasten bei Christen oder Juden (zu cristen odir zu iuden) zu Schaden nehmen. Nach dem Tode Hartmanns schulden die Klosterfrauen dem Landgrafen oder dessen Erben dieses Geld nicht mehr.

Ankündigung des Stiftssiegels durch die Aussteller.

Gegebin […] nach Gotis geburte drizehenhundirt iar, darnach in dem nuͦn und seszigistin iare, uff den nehisten mandag nach allir heylgen tage.

Überlieferung:

Marburg, StA, Urk. 13, Nr. 5043, Orig., dt., Perg.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 29.06.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, MZ02, Nr. 139a, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ02/MZ-c1-00g9.html (Datum des Zugriffs)

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