Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1348-1390)

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Ebm. Mainz 2, Nr. 348

1385 Juni 3

Erzbischof Adolf [I.] von Mainz bekundet, dass er mit Zustimmung des Scholasters Konrad von Weinsberg (Conrad von Winsperg) und des gesamten Domkapitels zu Mainz (Mencze) dem Mainzer Domherrn Heinrich Schetzel wegen der von diesem dem Erzstift geliehenen 1.000 guten Gulden eine jährliche Gülte in Höhe von 84 guten schweren Gulden Mainzer Währung verkauft hat, und zwar auf Wiederkauf für 1.000 Gulden, was näher geregelt wird. Die Gülte soll alljährlich den Einkünften des Erzstifts von seinem Dorf [Gau-]Algesheim (Algensheim) entnommen werden. Bleibt die Zahlung aus, ist Schetzel ermächtigt, die Summe zu Lasten der Gemeinde bei Juden oder Kawertschen (an iuden oder kauwerczyn uff yren schaden) aufzunehmen oder alternativ Pfändungen zu veranlassen.

Ankündigung des großen Siegels des Erzbischofs sowie des großen Siegels des Domkapitels. Schultheiß, Bürgermeister, Schöffen und Bürgerschaft des Dorfes Algesheim versichern, den Vertrag einzuhalten, und kündigen ihr Siegel ebenfalls an.

Datum feria sexta post diem Corporis Christi, anno domini millesimo CCCᵐᵒ LXXXquinto.

Überlieferung:

Würzburg, StA, Mainzer Ingrossaturbuch 10, fol. 315v-317r, Abschr. (leicht gekürzt, 14. Jh.); http://monasterium.net/mom/DE-StAW/MIB10/StA_W%C3%BC_MIB_10_fol_315v/charter (Digitalisat); http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/623 (Digitalisat), dt. und lat., Papier.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 20.12.2016

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, MZ02, Nr. 348, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ02/MZ-c1-00bm.html (Datum des Zugriffs)

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