Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1348-1390)

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Ebm. Mainz 2, Nr. 241

1379 Mai 20

Elekt Adolf [I.] von Mainz bekundet, dass er seinem Freund, dem Mainzer Bürger Johann Berwolf (Henne Berwolff), 640 kleine Gulden Mainzer Währung schuldig ist, die Adolf innerhalb zweier Wochen nach Johanni (1) in Mainz auf der Stadtwaage (tzu Mentze uff der stede wagen) zurückzahlen will, widrigenfalls er und sein Neffe, der Mainzer Domherr Johann von Eberstein (Iohan von Ebirstein), sowie der erzbischöflich-mainzische Siegler Ospert [von Amöneburg] nach Mahnung bis zur Begleichung der Schuld in Bingen Einlager leisten müssen. Möchte Adolf unterdessen das Geld zu Lasten des Erzbischofs bei Juden oder Kawertschen (iuden oder kauerczinen) zu Schaden nehmen, werden dieser und die Bürgen auch dafür haften. Nach näheren Bestimmungen zum Einlager folgt eine Schadlosgarantie Adolfs von Nassau für seine Mitgeiseln.

Siegelankündigung des Elekten sowie der Bürgen.

Datum anno domini millesimo CCCᵒ LXXnono, in crastino Ascensionis domini.

(1) 1379 Juni 24.

Überlieferung:

Würzburg, StA, Mainzer Ingrossaturbuch 9, fol. 141r/v, Abschr. (leicht gekürzt, 14. Jh.); http://monasterium.net/mom/DE-StAW/MIB09/StA_W%C3%BC_MIB_9_fol_141/charter (Digitalisat); http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1568 (Digitalisat), dt. und lat., Papier.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 17.08.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, MZ02, Nr. 241, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ02/MZ-c1-00be.html (Datum des Zugriffs)

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