Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1348-1390)

Zurück zur Übersicht

548 Quellen in diesem Teilcorpus. Sie sehen die Quelle 514.

Ebm. Mainz 2, Nr. 418

1388 April 3, Würzburg

Die Ritter Albrecht d. Ä. und Albrecht d. J. von Vestenberg bekunden für sich, ihre Erben und ihre Brüder, dass Bischof Gerhard (Gerhart) von Würzburg (Wirczpurg) mit ihnen eine Übereinkunft getroffen hat bezüglich der Schulden Gerhards, für die letzterer und das Hochstift ihnen bis heute Prozelten, Schlüsselfeld und Thüngfeld (Broszelsheim, Sluszelfelt und Tunfelt) als Pfandschaften überlassen haben, und darüber hinaus hinsichtlich der Schulden, für welche die Ritter für Gerhard und das Hochstift als Selbstschuldner fungieren. Demgemäß restituieren die Vestenberger Bischof Gerhard und dem Hochstift Burg (slos) und Amt (ampte) Prozelten für 1.760 Gulden, die sie zum Abtrag von 12.000 Pfund, für die ihnen Prozelten, Schlüsselfeld und Thüngfeld versetzt worden waren, und von weiteren 800 Pfund Heller erhalten haben. Ihr restliches Geld soll Albrecht d. Ä. und Albrecht d. J. von Schlüsselfeld und Thüngfeld zuteil werden, doch muss ihnen der Bischof den zehnten Teil der Gülten zu Schlüsselfeld in anderen würzburgischen Ämtern überschreiben. Wird ihnen dieser Anteil nicht angewiesen, dürfen die Ritter die ihnen gestellten Bürgen zum Einlager auffordern. Der zweite Teil der Abmachung betrifft die Haftung der beiden Ritter gegenüber dem in [Tauber-]Bischofsheim ansässigen Juden Gottschalk (Gotschalk) [Gans] von Mergentheim für 2.640 Gulden wegen Burgort und Amt Haltenbergstetten (von des slos und amptes wegen Halnbergsteten): In diesem Fall sollen weder die Brüder noch Gottschalk an Bischof Gerhard oder das Hochstift irgendwelche Forderungen mehr stellen. Künftig eventuell noch beanspruchten schaden übernehmen die Ritter ebenso wie die 2.640 Gulden für den Juden. Dem Erzbischof sollen die Vestenberger ihren Anteil an dem Burgort (dem slosse) Haltenbergstetten mit allem Zubehör überlassen.

Für sich, ihre Erben und ihre Brüder siegeln Albrecht d. Ä. und Albrecht d. J. von Vestenberg.

[…] geben […] zuͦ Wirczpurg, am nesten fritage vor dem suntage, als man singet Quasimodogeniti, nach Cristus geburt drwzenhundert iar und darnach in dem acht und achtzigistem iare.

Überlieferung:

Aufbewahrungsort unbekannt, Orig., dt., Perg.

  • MB 44, Nr. 37, S. 75-77.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 24.08.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, MZ02, Nr. 418, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ02/CP1-c1-02nq.html (Datum des Zugriffs)

Lizenzhinweis

Die Datensätze stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) Lizenz und können unter Berücksichtigung der Lizenzbedingungen frei nachgenutzt werden. Sofern nicht anders angegeben, sind die verwendeten Bilder urheberrechtlich geschützt.

Zurück zur Übersicht