Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1273-1347)

Zurück zur Übersicht

340 Quellen in diesem Teilcorpus. Sie sehen die Quelle 262.

Ebm. Mainz 1, Nr. 252

1340 Mai 31, Erbach

Ritter Johannes von Planig (Blenchen) bekundet, dass der Mainzer Erzbischof Heinrich [III.] ihn für 60 Pfund Heller als seinen und der [Mainzer] Kirche Burgmann für die Burg Klopp bei Bingen (Clop prope Pingwiam) geworben hat, wofür ihm bzw. seinen Erben jährlich 6 Pfund Heller von der Steuer der Binger Juden zu Martini (11. November) zugeteilt werden, bis ihm die 60 Pfund vollständig ausbezahlt worden sind. Bevor dies der Fall ist, sind er bzw. seine Erben gehalten, dem Erzbischof oder dessen Kirche Eigengüter im jährlichen Ertrag von 6 Pfund Heller zuzuweisen und als Lehen der Burg Klopp zurückzuerhalten. Er oder seine Erben sind verpflichtet, wann immer es nötig ist, in der Burg zu wohnen, dort über Pferde und Waffen zu verfügen und das Burglehen für den Erzbischof oder die Mainzer Kirche treu zu verwalten.

Siegelankündigung des Ausstellers.

Datum Erbach, feria quarta ante festum penthecostes, anno domini millesimo CCCᵒ quadragesimo.

Überlieferung:

Würzburg, StA, Mainzer Ingrossaturbücher 1, fol. 193r, Abschr. (Ende 14. Jh.) (B), lat., Papier.; Würzburg, StA, Mainzer Bücher veschiedenen Inhalts 21, fol. 99v-100r (Abschr., 14. Jh.) (C).

  • Nova subsidia diplomatica 5, Nr. 89, S. 195 f. (aus B).
  • REM 1, 2, Nr. 4532, S. 354;
  • Regesten der bis jetzt gedruckten Urkunden zur Landesgeschichte 4, 3, Nr. 5489, S. 24.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 07.07.2015

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, MZ01, Nr. 252, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ01/CP1-c1-01bb.html (Datum des Zugriffs)

Lizenzhinweis

Die Datensätze stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) Lizenz und können unter Berücksichtigung der Lizenzbedingungen frei nachgenutzt werden. Sofern nicht anders angegeben, sind die verwendeten Bilder urheberrechtlich geschützt.

Zurück zur Übersicht