Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

Zurück zur Übersicht

226 Quellen in diesem Teilcorpus. Sie sehen die Quelle 166.

Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 166

1315 Dezember 18

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einer hebräischen Urkunde und fünf lateinischen Einträgen festgehalten:

Mordechai, Sohn des Rabbiners Samuel s.A. (מרדכי ב׳ה׳ר׳ שמואל ז׳צ׳ל׳), und Eleasar, Sohn des Märtyrers R. Natan s.A. (אלעזר ב׳ק׳ר׳ נתן ז׳ל׳ה׳ה׳), bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass R. Samuel [= Saul von Groenlo] (1), Sohn R. Salomos (ר׳ שמואל בר׳ שלמה), [und dessen Frau Jutta] (2) das am Ende der Enggasse, gegenüber dem Bürgerhaus, [oberhalb der Ecke in Richtung Marspforte] (3) gelegene Grundstück, genannt "von Groenlo" (מגרונלא), wie folgt aufgeteilt haben: ein Zwölftel haben ihr Sohn R. Salomo (ר׳ שלמה) und dessen Frau Kela [= Geyla] (1) (מ׳ קילא) erhalten, ein Vierundzwanzigstel ihr Sohn R. Jakob (ר׳ יעקב) und dessen Frau Deiwale (מ׳ דייוולא), ein Vierundzwanzigstel ihre Tochter Gute (מ׳ גודא) und deren Mann R. Jakob (ר׳ יעקב) sowie ein weiteres Vierundzwanzigstel ihr Enkel [bzw. Neffe] (4) Samuel, Sohn R. Jekutiels (שמואל בר׳ יקותיאל). Alle Begünstigten haben R. Natan [von Berg] (5), Sohn R. Isaaks haKohen (ר׳ נתן בר׳ יצחק הכהן), [und dessen Frau Gute] (2) ihre Anteile verkauft.

ומה שידענו ונעשה בפנינו כתבנו וחתמנו ("Was wir wussten und was in unserer Gegenwart geschah, haben wir niedergeschrieben und unterzeichnet"). [Datum anno domini m° ccc° xv, ante nativitatem eiusdem feria quinta] (6).

(1) Namensvariante nach lateinischer Parallelüberlieferung.

(2) Nennung der Frau nur in lateinischer Parallelüberlieferung.

(3) Topographische Ergänzung nach lateinischer Parallelüberlieferung.

(4) Differierende Verwandtschaftsangabe nach lateinischer Parallelüberlieferung: nepos.

(5) Ergänzung nach lateinischer Parallelüberlieferung.

(6) Datum des fünften lateinischen Schreinsbucheintrags.

Überlieferung:

Köln, HASt, Best. Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 22r, Orig., Perg. Lat. Rückvermerk auf hebr. Urkunde: Notum sit quod magistratus iudeorum nobis testificaverunt, quod Saulus de Groyle, Iutta uxor sua, tradiderunt et remiserunt filio suo Samueli et uxori sue Kele duodecimam partem domus site ex opposito domui civium.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 315-319, S. 138-140.

Literatur: Kober, Grundbuch (1920), S. 121; Keussen, Topographie 1 (1910), S. 216.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Das Regest basiert primär auf der hebräischen Vorurkunde. Von den lateinischen Schreinsbucheinträgen betreffen die ersten vier die Übertragung der Grundstücksanteile zugunsten der Verwandten Samuels; der fünfte Eintrag vermerkt den Verkauf an Natan. Ausgenommen der im Regest vermerkten Abweichungen oder Ergänzungen weist die lateinische Überlieferung nur geringe Unterschiede zur hebräischen Vorlage auf: Die Aussteller werden nicht namentlich genannt, sondern als Rat der Juden (magistratus iudeorum) aufgeführt.

(bel./mno./rba.) / Letzte Bearbeitung: 05.04.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 166, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-00h0.html (Datum des Zugriffs)

Lizenzhinweis

Die Datensätze stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) Lizenz und können unter Berücksichtigung der Lizenzbedingungen frei nachgenutzt werden. Sofern nicht anders angegeben, sind die verwendeten Bilder urheberrechtlich geschützt.

Zurück zur Übersicht