Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Konstanz (1273-1347)

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Bm. Konstanz 1, Nr. 158

1330 November 28, Ravensburg

Eintrag im Bürgerbuch der Stadt Ravensburg zum Jahre 1330 (anno domini MᵒCCCᵒXXXᵒ) unter dem Tagesdatum Proxima feria quarta ante [festum beati] Andres:

Der Jude Tröstlin wird auf fünf Jahre in das Bürgerrecht der Stadt Ravensburg aufgenommen gegen eine jährliche Zahlung von fünf Pfund. Als Bürgen werden die Juden Eberlin und Saklin erwähnt: Trösteli iudeus recepit ius civile ad annos quinque, obligans Eberlinum et Sackeli, iudeos, pro libris quinque ad observandum ius civile. (1)

(1) Vor der Zeile steht ein S für Solvit.

Überlieferung:

Ravensburg, StadtA, Büschel 26, S. 21, Orig., lat., Papier.

Kommentar:

Die erste der drei erhaltenen Bürgerlisten der Reichsstadt Ravensburg umfasst den Zeitraum von 1324 bis 1436; darin sind auch mehrere Aufnahmen jüdischer Bürger vermerkt; vgl. dazu sowie zu weiteren Charakteristika der Listen: Bürgerlisten Reichsstadt Ravensburg. Müller, Bürgerrecht (1916), S. 173, skizziert das Standardmuster der Bürgeraufnahme zu Ravensburg als 'N. N. recepit ius civile ad annos quinque, obligans (duos) fideiussores …, oder domum suam pro 5 libris pro iure civili observando (5 Jahre Bürgerrecht, Unterpfand für Beobachtung des Bürgerrechts und 5 Pfund Heller Bürgergeld, 2 Bürgen oder sein Haus)'. Die Aufnahme des Juden Tröstlin entspricht somit dem typischen Prozedere, das auch für Christen gilt.

(Michael Schlachter) / Letzte Bearbeitung: 29.07.2020

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, KN01, Nr. 158, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KN01/CP1-c1-00de.html (Datum des Zugriffs)

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