Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)
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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 2265
1389 November 19
Rutzel Schotter, Heinrich Schotter und Henne Schotter, Gebrüder aus Bergen, sowie Henne Schütze und Wigel Kuchelin, Bürger zu Frankfurt, bekunden, dass sie unterschiedslos und jeder für den Gesamtbetrag haftend von dem Judenarzt Jakob [von Straßburg], Judenbürger zu Frankfurt (um Jacob judenarczit, judenburger zu Frankinford), fünf Gulden geliehen haben, die wöchentlich mit zwei jungen Hellern je Gulden verzinst werden. Sobald der Jude nicht mehr länger auf sein Geld verzichten will, steht ihm das Recht zu, die Schuldner zu mahnen, woraufhin diese unverzüglich das schuldige Geld zu bezahlen oder ausreichend Pfänder zu stellen haben. Die Schuldner sagen zu, sich zum Nachteil des Juden keiner geistlichen oder weltlichen Gerichte zu bedienen. Der rechtmäßige Inhaber des gegenwärtigen Schuldbriefes ist zur Eintreibung der Forderungen berechtigt. Die Gebrüder Schotter sagen ihren beiden Mitschuldnern Schadloshaltung zu. Auf Bitten der Schuldner siegeld Hermann Grünauer, Bürger zu Frankfurt.
[Anno domini MᵒCCCᵒLXXXIXᵒ], in die Elyzabeths vidue. (1)
(1) Die Urkunde wies Tilgungsschnitte auf.
Überlieferung:
Frankfurt, ISG, Orig. (verloren), dt., Perg.
- UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, Nr. 353, S. 140.
(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 06.04.2018
Zitierhinweis
Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 2265, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-01vc.html (Datum des Zugriffs)
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