Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 2090

1387 Dezember 24

Heinrich Sauermilch, Heinrich Kenchener, Heinz Albrecht, Gerlach, Sohn Fiens, Thilo Daubecker, alle wohnhaft in Bergen, bekunden, dass sie dem Arzt (artzet) Jakob [von Straßburg], Judenbürger zu Frankfurt, gemeinschaftlich 24 Gulden schulden, die wöchentlich mit zwei jungen Hellern je Gulden verzinst werden. Sobald Jakob und seine Erben nicht mehr länger auf das Geld verzichten wollen, haben sie das Recht, die Schuldner mündlich oder schriftlich und einzeln oder gemeinschaftlich zu mahnen bzw. mahnen zu lassen, woraufhin die Gemahnten unverzüglich nach Frankfurt in eine öffentliche Herberge zu kommen haben, die ihnen die Juden anweisen, um dort bis zur vollständigen Rückzahlung von Hauptgeld, Zinsertrag, Einlagerkosten, Kosten, Zehrung, Botenlohn und anderen Kosten, die anfallen, in rechter Geiselschaft zu verbleiben. Sofern die Schuldner dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können sie von Jakob und seinen Erben gepfändet werden, als habe der Jude dies gerichtlich erwirkt. Jakob und seine Erben dürfen diese Pfänder verkaufen oder versetzen, wobei eventuelle Schäden, die bei der Pfändung und der Weitergabe der Pfänder entstehen, seitens der Schuldner zu tragen sind. Heinrich Sauermilch und Heinrich Kenchener bekunden, dass sie ihre übrigen Mitschuldner schadlos halten werden. Auf Bitten der Parteien siegelt der Edelknecht Heinrich Rumpenheimer.

[Anno domini MᵒCCCᵒLXXXVIIᵒ], feria tertia ante Nativitatis Christi. (1)

Rückvermerk:

Hebr. Rückvermerk: 'Dies ist die Urkunde. Sie steht auf […] Surmilch, 8. Ijar, Dienstag. 19 Gulden schuldet Surmilch. 19. Tevet, 24 Gulden schuldet Surmilch, Montag. 20. Tevet, 15 Gulden und ein halber, 149 nach der kleinen Zeitrechnung [= 1388 Dezember 19], es schuldet Suirmilech' (2) (זה הכתב עומד […] זורמילכא ח׳ אייר יו׳ ג׳. י׳׳ט זהו׳ חייב זורמילכא י׳׳ט טבת כ׳׳ד זהו׳ חייב זורמילכא יו׳ ב׳. כ׳ טבת ט׳׳ו זהו׳ וחצי קמ׳׳ט ל׳׳פ חייב זוירמלך)

(1) Die Urkunde wies Tilgungsschnitte auf.

(2) Der hebräische Rückvermerk ist in einem handschriftlichen Regest im Nachlass Moritz Stern überliefert (Jerusalem, CAHJP, P17-748, S. 21, Nr. 47).

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Orig. (verloren), dt., Perg.

  • UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, Nr. 335, S. 132.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 06.04.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 2090, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-01t4.html (Datum des Zugriffs)

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