Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 1980

1385 September 29

Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürgergemeinde zu Wetzlar bekunden, dass sie dem bescheidenen Heinrich von der Odem und dessen Ehefrau Gude, Bürger zu Frankfurt, deren Leibeserben oder dem Inhaber dieses Briefes 367 gute, kleine, schwere und gewogene Gulden schuldig sind, die aus einer Weinlieferung resultieren (von wyne wegin). Die Stadt Wetzlar verspricht, die Schulden in Höhe von 367 Gulden in mehreren Raten zu jeweils zehn Gulden, deren Zahlungstermine jeweils genannt sind, gütlich zu bezahlen. Sofern jedoch Wetzlar eine Rate säumig bleiben sollte, ist es Heinrich und Gute, ihren Erben oder dem Inhaber des vorliegenden Briefes gestattet, das fällige Geld auf Schaden Wetzlars bei Juden aufzunehmen (entnemen und gewuͦnnen zuͦ den juͦden, wo sie iz gewuͦnnen mogen). Für die Abtragung des Judenschadens hat die Stadt Wetzlar gleich dem Hauptgeld zu sorgen. Die Stadt Wetzlar siegelt.

Datum anno domini millesimo CCCᵒLXXX quinto, ipso die Michahelis archangeli.

Überlieferung:

Wetzlar, StadtA, Urkunden sub dato, Orig. (teilw. verblasst, rost- und stockfleckig, daher einzelne Passagen ausgegangen), dt., Papier.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 06.04.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 1980, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-01rf.html (Datum des Zugriffs)

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