Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 199

1357 Februar 8, Mainz

Der kaiserliche Notar Heinrich Heinrichs von Augsburg, Kleriker des Mainzer Bistums, bekundet, dass am Mittwoch nach Liebfrauen des Jahres 1357 (des jares da man zalte nach Crist geburte drutzehenhundert jare und in dem siebenundfunfftzigestem jare, an der nehsten mitwochin nach unsere Frauen tag kirtzwyhunge) (1) in dem zu Mainz (in der stadt zu Mentze) gelegenen Hof des Herrn Gottfrieds, Dekans zu St. Stephan zu Mainz, derselbe Gottfried, der strenge Ritter Siegfried von Lindau, der bescheidene Jakob von Delkenheim, Amtmann der Herrschaft Eppstein, sowie die Zeugen Werner von Rockenhausen, Vikar zu St. Stephan zu Mainz, Markolf, Kaplan des zu Mainz gelegenen Klosters Altenmünster, die drei Ritter Markolf von Hattstein, Johann Brendel von Homburg, Markolfs Bruder, und Markolf von Lindau sowie Heinrich, Pastor zu [Klein-]Krotzen[burg] (pastor zu Cruzen) (2), und der Edelknecht Kraft von Langsdorf zusammengekommen seien und die nachfolgend Inserierte Urkunde verlesen worden sei: Es folgt die Urkunde von 1327 Februar 8 (FW01, Nr. 99).

[1.] Anschließend sagte Dekan Gottfried unter Eid aus, dass er persönlich anwesend gewesen sei, als Graf Eberhard von Katzenelnbogen und dessen Frau Agnes in der Stadt Frankfurt versprachen, den in der vorgenannten Urkunde angeführten Verpflichtungen gegenüber dem zwischenzeitlich verstorbenen Gottfried, Herrn zu Eppstein, wegen dessen Einsatz bei der Beschaffung eines Kredits in Höhe von 200 Pfund Heller bei den Juden [zu Frankfurt] ordnungsgemäß nachzukommen. Die hierüber Auskunft gebende inserierte Urkunde hatte der verstorbene Gottfried besiegelt, und auch Frau Agnes, die erst kurz vor der Kreditaufnahme Graf Eberhard geheiratet hatte und aus diesem Grund nicht über ein gültiges Siegel verfügte, hatte zugesagt, die Urkunde später zu besiegeln, was jedoch in der Folge nicht geschah. Darüber hinaus bekundete Dekan Gottfried, dass Graf Eberhard und Frau Agnes das aufgenommene Geld - zur Sicherheit hatten beide ihre Anteile an den Burgen zu Steinheim und Homburg verpfändet - nicht zurückgezahlt haben, wodurch Hauptgeld und Zinsertrag schließlich auf mehr als 1.200 Pfund Heller angewachsen waren, die schließlich durch Gottfried von Eppstein bezahlt werden mussten. Auch, so die Aussage Dekan Gottfrieds weiter, sei ihm bekannt, dass Frau Agnes mehrfach angemahnt wurde, endlich ihr Siegel an den Kreditvertrag zu hängen, jedoch seien alle diesbezüglichen Bestrebungen erfolglos geblieben.

[2.] Der Ritter Siegfried von Lindau bekundete unter Eid, dass er ebenfalls bei Abschluss des durch die inserierte Urkunde bezeugten Rechtsgeschäfts in der Stadt Frankfurt anwesend gewesen sei, und bestätigt die vorgenannten Verpflichtungen, die Graf Eberhard und dessen Frau Agnes hierdurch eingegangen seien. Auch habe er (Ritter Siegfried) gemeinsam mit Frank von Hohenstein in dieser Angelegenheit vermittelt. Ritter Siegfried bestätigt zudem, dass Frau Agnes die Anbringung ihres Siegels zwar mehrfach zusagt habe, einmal sogar uff dem velde zwischen Starkenberg und Worms beim Kloster Lorsch. Bei dieser Gelegenheit habe Frau Agnes auf die gegen sie vorgebrachte Mahnung geantwortet, man möge ihr doch die betreffende Urkunde zusenden, dann wolle sie en gerne besiegeln. Ritter Siegfried führt weiter aus, dass ihm bekannt sei, dass weder Graf Eberhard, dessen Frau Agnes noch sonst eine andere Person in ihrem Auftrag das aufgenommene Geld zurückgezahlt haben, so dass schließlich der verstorbene Gottfried von Eppstein mehr als 1.000 Pfund Heller an Hauptgeld und Zinsertrag an die Juden [zu Frankfurt] zurückzahlen musste.

[3.] Jakob von Delkenheim, Amtmann der Herrschaft Eppstein, bekundete unter Eid, dass der verstorbene Gottfried von Eppstein die bei den Juden angewachsenen Schulden bezahlte, indem er von den armen luten seiner Herrschaft eine doppelte (zwyfeldig) Bede erhoben habe, wobei diese Sonderabgabe damit begründet worden sei, dass Gottfried die Burgen Steinheim und Homburg kaufen würde.

Der kaiserliche Notar Heinrich von Augsburg bestätigt, dass die vorgenannten drei Aussagen in der angegebenen Weise getätigt wurden, was die bereits oben angeführten Zeugen bestätigen können. Dekan Gottfried, Ritter Siegfried von Lindau und der eppsteinische Amtmann Jakob von Delkenheim bekunden erneut, dass ihre Aussagen der Wahrheit entsprechen. Dekan Gottfried und Ritter Siegfried kündigen ihr Siegel an, mit dem sich auch der Amtmann Jakob verbindet, und der kaiserliche Notar Heinrich Heinrichs von Augsburg (Heinricus Heinrici de Augusta) fügt Unterschrift und Signet bei.

(1) 1357 Februar 8.

(2) Zur Identifizierung siehe den Art. 'Klein-Krotzenburg, Landkreis Offenbach', in: Historisches Ortslexikon http://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/ol/id/14123 [Zugriffsdatum: 28.05.2015].

Überlieferung:

Darmstadt, StA, Best. B 10, (verloren), Orig., dt. und lat., Perg.

  • Selecta Iuris 1, Nr. 30, S. 240-248.
  • Regesten der Grafen von Katzenelnbogen 1, Nr. 1187, S. 354 f.;
  • Eppsteiner Urkunden, S. 10;
  • Regesten der bis jetzt gedruckten Urkunden zur Landesgeschichte 1, Nr. 1097, S. 101.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 23.02.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 199, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-010t.html (Datum des Zugriffs)

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