Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 2169

1389 [zwischen Januar 1 und Februar 1], [Frankfurt a. M.]

Einträge im Frankfurter Schöffengerichtsbuch des Jahres 1389: (1)

fol. 1v:

[1.] Henne Endres hat bekannt, dem [Juden] Seligmann einerseits zwei Gulden zu schulden, wie sein Schuldbrief besagt, sowie andererseits mit fünf weiteren Personen unterschiedslos [demselben Seligmann] weitere zwölf Gulden zu schulden (II guldin und anderwerbe XII guldin selb seste unverscheidenlich).

[2.] Heinz Herdan hat gegen den Juden Abraham ein Strafurteil (einen frabil) erwirkt, da dieser erstens einen Schuldbrief über 36 Gulden innehat, der bereits gelöst sei, zweitens wegen eines Pferdes, welches sich [im Einlager] verleistet habe, sowie drittens wegen einer Schuld in Höhe von sieben Gulden. Dies alles schadet ihm mit 100 Gulden.

fol. 2r:

[3.] [Der Jude] Seligmann hat gegen Hartmut Heinz und Heinz Kruder wegen [ihrer Bürgschaftsverpflichtung für] Conze Engelmann einen Zahlungsbeschluss über 40 Gulden zuzüglich der Zinsen erwirkt.

fol. 2v:

[4.] Henne, Sohn Giepls von Bornheim, hat bekannt, dass er das tun wolle, was der Schuldbrief, den ein nicht namentlich genannter Jude innehat und der auf zwölf Gulden lautet, vorsieht.

fol. 4r:

[5.] Der Spengler (spengeler) Engelbrecht hat bekannt, dem [Juden] Johel zehn Gulden zu schulden, wie dies sein Schuldbrief besagt.

[6.] Johannes, Schreiber (schriber) Henselins, hat gegen den Juden David einen Zahlungsbeschluss über zwei Gulden erwirkt.

(1) Die Datierung ergibt sich aus den vorhergehenden respektive folgenden datierten Einträgen.

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Schöffengerichtsbuch 28, fol. 1v-4r, Orig. (verloren), dt., Papier.

  • UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, S. 741 f.

Kommentar:

Zu den Frankfurter Schöffengerichtsbüchern vgl. FW01, Nr. 107.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 06.04.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 2169, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-00xp.html (Datum des Zugriffs)

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