Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 2106

1388 Februar 28, [Frankfurt a. M.]

Einträge im Frankfurter Schöffengerichtsbuch des Jahres 1388:

[1.] Der [Jude und] nicht namentlich genannte Schulklopfer (der scholklopper) und sein nicht namentlich genannter Prozessgegner (sin widdersache) sollen sich bis Sonntag (1) miteinander verständigen, widrigenfalls sollen sie danach zum nächsten Gerichtstag erscheinen. Sollten sie sich jedoch bis Sonntag verständigen, so muss das Gericht ihre Einigung bestätigen. (2)

[2.] Der Fischer (fischer) Gerlach hat bekannt, dem Juden Heilmann 28 Gulden zu schulden.

[3.] Der Jude Heilmann hat gegen den Schmied (smyͤd) Brand einen Zahlungsbeschluss über acht Gulden weniger vier Turnosen zuzüglich der Zinsen erwirkt.

[4] Der Jude Heilmann hat gegen Hermann Wiker einen Zahlungsbeschluss über zwei Pfund ein Schilling Heller zuzüglich der Zinsen erwirkt.

(1) 1388 März 1.

(2) Nach einer Notiz im UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, S. 730, fand diese Verhandlung am 28. Februar 1388 statt. Nach ebd., S. 730, Anm. 6, ist dieser Eintrag in der heute verlorenen Vorlage wenig später mit einen Pagavit-Vermerk versehen und von derselben Hand durchgestrichen worden.

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Schöffengerichtsbuch 27, fol. 12r, Orig. (verloren), dt., Papier.

  • UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, S. 730 f.

Kommentar:

Zu den Frankfurter Schöffengerichtsbüchern vgl. FW01, Nr. 107.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 06.04.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 2106, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-00v5.html (Datum des Zugriffs)

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